Karriere:Darf man im Lebenslauf schummeln?

DEUTSCHLAND BONN 10 02 2015 Feature Bewerbung MR N

Was in Bewerbungsmappen steht, muss stimmen - sollte aber schön formuliert sein.

(Foto: imago/wolterfoto)

Drei Fremdsprachen fließend, ausgezeichnete IT-Kenntnisse: Ein Drittel der Bewerber bessern den Lebenslauf auf. Doch nicht alles ist rechtlich unbedenklich. Worauf man achten sollte.

Von Marie Steffens

Mit einem Klick wird das Verteilen von Flyern zu Öffentlichkeitsarbeit und das Anlegen einer Excel-Tabelle zu sehr guten Kenntnissen in Microsoft-Office: So verschönern viele ihren Lebenslauf, stellen Tatsachen etwas positiver dar, als sie in der Realität sind. So auch die Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock. Vor Kurzem wurde bekannt, dass sie in ihrem Lebenslauf ungenaue Angaben gemacht hatte. "Viele wollen sich einfach so gut wie möglich darstellen, so auch Frau Baerbock", sagt Tim Hoesmann, Rechtsanwalt. Laut einer Studie verbessern ein Drittel der Bewerber ihren Lebenslauf. Fachliche Kompetenzen und Qualifikationen werden optimiert, bei Fremdsprachenkenntnissen und Hobbys übertrieben. Doch mit Verschönerungen im Lebenslauf sollte man aufpassen, denn nicht alle sind rechtlich unbedenklich. Was man beachten sollte.

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