Leasing:Rechtsprechung

"Unzulässige Nutzungsentschädigung", "Diebstahl eines geleasten Fahrzeugs" oder "Einmalzahlung des Leasingnehmers" - wie deutsche Gerichte entschieden haben.

nase

Unzulässige Nutzungsentschädigung:

Folgende, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leasinggebers enthaltene Klausel wurde vom Bundesgerichtshof kassiert: "Gibt der Leasingnehmer das Leasingobjekt nicht zurück, so hat er für jeden angefangenen Monat der nicht erfolgten Rückgabe die im Leasingvertrag vereinbarte Leasingrate als Nutzungsentschädigung zu bezahlen." Diese Klausel, so das Gericht, sei wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Leasingnehmers unwirksam (Urteil vom 7. Januar 2004, VIII ZR 103/03).

Diebstahl eines geleasten Fahrzeugs:

Wird ein geleastes Fahrzeug gestohlen, stellt sich die Frage, wer die Leistungen aus der Kfz-Kaskoversicherung in Anspruch nehmen kann. Hier entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf: Grundsätzlich kann der Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs gegenüber der Kaskoversicherung die Hand aufhalten. Übersteigen allerdings die Leistungen den Finanzierungsaufwand des Leasinggebers, stehen sie dem Leasingnehmer zu. Voraussetzung dafür ist aber, dass dem Leasingnehmer im Vertrag das Recht eingeräumt wurde, zum Vertragsablauf das Fahrzeug erwerben zu können. Allerdings kommt es in der Praxis eher selten vor, dass ihm dieses Recht eingeräumt wird. (Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 14. Januar 2003, 24 U 13/02).

Einmalzahlung des Leasingnehmers:

Haben beide Seiten im Leasingvertrag vereinbart, dass mit einer Einmalzahlung des Leasingnehmers sämtliche Vereinbarungen aus dem Vertrag erfüllt sind, kann strittig sein, wer von beiden das Risiko trägt, wenn es nicht gelingt, mit der Einmalzahlung sämtliche Leasingraten und den vereinbarten Restwert zu erwirtschaften. Der Bundesgerichtshof entschied, dass es den Vertragspartnern frei steht, zu vereinbaren, wem von ihnen dieses Risiko zugewiesen werden soll (Urteil vom 26. Februar 2003, VIII ZR 270/01).

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: