Süddeutsche Zeitung

Landwirtschaft:Zahlen für jedes Korn

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Der BGH stärkt die Züchter im Streit um Lizenzgebühren für Saatgut. Die meisten Bauern hatten bisher den sogenannten Nachbau aus zurückbehaltener Ernte schwarz gepflanzt.

Von Jan Heidtmann, München

Kommt die Landwirtschaft vor die obersten Gerichte, dann geht es in den meisten Fällen um den sogenannten Nachbau. Also darum, ob Bauern einen Teil der Ernte aus gekauftem Saatgut wieder aussäen dürfen, ohne dem Saatgut-Unternehmen Lizenzgebühren zu bezahlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag mit einem Richterspruch im Sinne der Saatgutunternehmen geurteilt. Der Fall handelte von einer Genossenschaft zur Aufbereitung von Saatgut aus Baden-Württemberg und der Frage, ob diese die Namen der Landwirte und die Saatgutsorten an die Saatgut-Treuhandverwaltung (STV) melden muss. Die STV ist die Inkassogesellschaft der Pflanzenzüchter, sie braucht diese Daten, um die Lizenzgebühren eintreiben zu können.

Das Verfahren ist ein weiterer Rechtsstreit in einem seit knapp 20 Jahren währenden Konflikt zwischen Saatgutunternehmen und Landwirten. Sie haben sich in der "Interessengemeinschaft Nachbau" organisiert und streiten für die seit Jahrhunderten geltende Tradition der Bauern, einen Teil der Ernte aufzusparen und für die nächste Aussaat zu verwenden. Während die Züchter bei kommerziell gehandeltem Saatgut auch für den Nachbau Lizenzgebühren haben wollen, weigern sich viele Bauern, diesen Obulus zu bezahlen. In einer Umfrage der Zeitschrift top agrar vom vergangenen Jahr gaben fast drei Viertel der befragten Landwirte an, dass der Nachbau allein Sache der Bauern sei.

Dabei üben sie sich wortwörtlich in stiller Anarchie. Denn um die Gelder eintreiben zu können, benötigt die Inkassogesellschaft STV die Namen der Sorten, für die die Gebühren anfallen. Viele Landwirte weigern sich deshalb, diese preiszugeben. In früheren Urteilen haben der BGH und der Europäische Gerichtshof (EuGH) verfügt, dass die Landwirte nicht verpflichtet seien, die Namen der Sorten zu nennen. Die STV schätzt, dass bei Kartoffeln etwa 80 Prozent des Nachbaus mit kommerziell gehandeltem Saatgut schwarz geschieht, bei Getreide sei es ungefähr ein Drittel. Den Züchtern entgingen so 13 Millionen Euro im Jahr. Dabei kann die Entwicklung eines hoch spezialisierten Saatguts bis zu einer Million Euro kosten.

Georg Janßen, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Nachbau, empfindet das jetzige Urteil des BGH als Rückschlag: "Es schafft im jahrelangen Streit um das bäuerliche Recht auf Nachbau keine Klarheit."

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SZ vom 28.04.2017
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