Herbst 1956
Der Bundestag beschließt nach langen Diskussionen das "Gesetz über den Ladenschluss" (LadSchlG). Geschäfte dürfen montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 18.30 Uhr öffnen, an regulären Samstagen bis 14.00 Uhr.
An "langen Samstagen" — jeweils am ersten Samstag eines Monats — ist der Verkauf bis 18.00 Uhr erlaubt.
Herbst 1989
Mit dem "Gesetz zur Einführung des Dienstleistungsabends" kommt der "lange Donnerstag". Einmal pro Woche wird dadurch Einkaufen bis 20.30 Uhr möglich.
Dafür wird der "lange Samstag" in den Sommer-monaten um zwei Stunden verkürzt: Die Geschäfte dürfen nur noch bis 16.00 Uhr offen bleiben.
Juni 1996
Der Bundestag lockert noch einmal das Ladenschlussgesetz. Von Montag bis Freitag wird Shoppen zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr erlaubt.
Samstags dürfen die Läden nun generell bis 16.00 Uhr öffnen; dafür entfallen die "langen Samstage". Nur an den vier Adventssamstagen darf bis 18.00 Uhr verkauft werden.
Juni 2003
Wieder dehnt das Parlament die Verkaufszeiten aus. Von Montag bis Samstag gelten nun die gleichen Regeln: Die Läden dürfen um 6.00 Uhr morgens öffnen und müssen erst um 20.00 Uhr wieder geschlossen sein.
Außerdem haben sich über die Jahre viele Sonderregeln etabliert. So dürfen Bäcker auch an Sonntagen frische Brötchen verkaufen. Weitere Ausnahmeregelungen gelten für Apotheken, Zeitungsläden, Floristen, Tankstellen und Geschäfte in Bahnhöfen sowie in Flughäfen.
Auch in einigen Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten mit viel Fremdenverkehr darf außerhalb der normalen Öffnungszeiten verkauft werden. Allerdings beschränkt sich die Erlaubnis auf bestimmte Waren.
Anlässlich von Messen oder Märkten dürfen zudem Gemeinden mehrmals im Jahr auch verkaufsoffene Sonntage erlauben.