Süddeutsche Zeitung

Ladenöffnungszeiten:Rettet den Sonntag!

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Ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen legt fest, dass die Geschäfte an acht Sonntagen im Jahr aufmachen dürfen. Doch damit wird der Ökonomisierung ein Tag geopfert, der mehr ist als nur ein freier Tag.

Kommentar von Heribert Prantl

Die Regierung in Nordrhein-Westfalen hat soeben im Landtag Gesetze durchgesetzt, die sie ein "Entfesselungspaket" nennt. Kern der Gesetze mit diesem Blödnamen ist die "Entfesselung" des Sonntags. Der Sonntag soll von seinen angeblichen Fesseln befreit werden. Gemeint ist die Sonntagsruhe, gemeint sind die geschlossenen Geschäfte. Künftig sollen die Geschäfte in Nordrhein-Westfalen an acht Sonntagen öffnen dürfen; die Zahl der verkaufsoffenen Sonntage verdoppelt sich damit. Das ist das Ergebnis eines Geschäfts, das die CDU mit ihrem Koalitionspartner FDP gemacht hat.

Die Kirchen haben vergeblich zusammen mit den Gewerkschaften den Sonntag und die Sonntagsruhe verteidigt. Wenn es um das Regieren mit der FDP geht, gibt der CDU-Ministerpräsident Armin Laschet keine Ruhe. Da lässt er sich auch vom Bundesverfassungsgericht nicht stören: Das hat 2009 das Sonntags-Grundrecht betont: Es hat den Schutz der Arbeitnehmer mit dem Schutz der Familie verbunden. CDU und FDP im Landtag von Nordrhein-Westfalen haben, unterstützt von der AfD, diesen Schutz weggeschoben.

Es geht um die Rettung des Sonntags. Es geht dabei nicht nur um Tradition und Religion. Die Kirchen wollen ihn als den Tag der religiösen Erhebung, die Gewerkschaften als soziale Einrichtung erhalten. Der Sonntag ist aber mehr; er ist nicht nur der freie Tag für den Einzelnen. Wäre er nur dies, dann wäre es egal, wer an welchem Tag seinen Sonntag hat. Der Sonntag ist auch ein Tag der Synchronisation der Gesellschaft. Das macht ihn so wichtig. Wird daraus ein individuell gleitender Tag, dann ist jeder Tag Werktag. Dann verschwindet ein Fixpunkt der Woche.

Jeder kann mit dem Sonntag machen, was er will - aber es soll ihn weiterhin geben

Natürlich hat es immer Ausnahmen vom Gebot der Sonntagsruhe gegeben. Sonntagsarbeit ist in bestimmten Berufen notwendig. Eine generelle Öffnung der Geschäfte macht aber aus der Ausnahme die Regel; so verändert sich das generelle Bild des Sonntags.

"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung rechtlich geschützt." Das ist der geltende Verfassungssatz, er steht in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und dieser Satz ist Bestandteil des Grundgesetzes geworden. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen kann diesen Satz nicht auf den Müll werfen - auch wenn heute, hundert Jahre nach seiner Formulierung, der Satz von der "seelischen Erhebung" ein wenig altbacken klingt. Er ist es nicht.

Es ergibt sich aus diesem Verfassungsartikel nicht nur eine allgemeine Pflicht des Staats, den Sonntag zu achten. Es ergibt sich daraus ein Recht der Kirchen, der Gläubigen, der Familien, der Arbeitnehmer und der Gewerkschaften, geschützt zu bleiben vor "ausufernden Ausnahmen" von der Sonntagsruhe. So hat es das Bundesverfassungsgericht formuliert, als 2009 das Berliner Gesetz die Ladenöffnung an allen vier Adventssonntagen vor Weihnachten erlauben wollte. Das Gericht hat jedem ein Recht auf einen ruhigen Sonntag gegeben. Man muss ihn nicht in Anspruch nehmen. Jeder kann damit machen, was er will; aber es soll ihn weiterhin geben können. Man soll der Ökonomisierung nicht noch die letzten Türen aufreißen, auch nicht in Nordrhein-Westfalen. Rettet den Sonntag!

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