Süddeutsche Zeitung

Ladekabel:Eine Strippe für alles

Kaum sind 13 Jahre vorbei, schon beschließt das EU-Parlament die Regelung zum einheitlichen Ladestandard für Handys, Tablets und andere elektronische Geräte. Fast hätte sich das Problem in der Zwischenzeit erledigt - wäre da nicht Apple.

Von Helmut Martin-Jung

Die gute Nachricht zuerst: Das EU-Parlament hat der Regelung zum einheitlichen Ladestandard USB-C für Handys und viele andere elektronische Kleingeräte zugestimmt - mit großer Mehrheit übrigens. Und nun die schlechte: Die Entscheidung für USB-C als Standard kommt so spät - satte 13 Jahre nach dem ersten Vorstoß des damaligen EU-Industrie-Kommissars Günter Verheugen -, dass sich das Problem nahezu von selbst erledigt hätte.

Eigentlich sind von dem früher tatsächlich ausufernden Wildwuchs mit mehr als 30 verschiedenen Ladekabeln nur noch drei von großer Bedeutung übrig: Mikro-USB, USB-C und Apples Lightning-Anschluss. Mikro-USB stirbt allmählich aus, bleibt also nur Apple. Somit wirkt die EU-Regelung nun wie eine Lex Lightning. Apple weigert sich aber andererseits auch standhaft, bei seinen iPhones auf USB-C zu wechseln - ein Schritt, den man bei nahezu allen Tablets des Konzerns bereits vollzogen hat. Warum die Kalifornier an Lightning hängen, ist klar: Apple kassiert Gebühren, weil Dritthersteller ihre Produkte für den Lightning-Anschluss lizenzieren müssen. Mitte 2024 ist damit dann Schluss, zumindest in der EU.

Neue Regeln in Planung

Diese Vorschriften sind aber nur ein Vorgeschmack auf das, was die Elektronikhersteller noch erwartet aus Brüssel: Die EU-Kommission plant recht strenge Regeln dafür, wie lange es Updates etwa für Handys geben muss: Fünf Jahre lang Sicherheits-Updates und drei Jahre Funktions-Updates sind das Ziel. Die Geräte sollen zudem ein Mindestmaß an Reparierbarkeit erfüllen, und die Hersteller müssen nachweisen, wie robust ihre Handys oder Tablets sind. Konkret heißt das, sie müssen angeben, wie oft ein Handy Stürze aus einem Meter Höhe im Labor übersteht. Akkus sollen nach 500 Ladezyklen noch mindestens 83 Prozent der Originalkapazität speichern können, oder aber sie müssen durch den Anwender austauschbar sein.

Zudem plant die EU-Kommission ein Label, das dem ähnelt, das man von Kühlschränken oder Fernsehern kennt. Das soll die geforderten Werte darstellen, darunter auch, ob und wie stark ein Gerät gegen das Eindringen von Staub und Wasser geschützt ist. Wie die Regelung zum Ladekabel sollen die neuen Verordnungen bereits 2024 gelten, nach einer Übergangsfrist von zwölf bis 18 Monaten. Vorausgesetzt, die EU-Kommission bleibt bei ihrem Plan, die Verordnungen Anfang 2023 in Kraft zu setzen.

Auch der Standard für den Ladeanschluss gilt von 2024 an. Neue Geräte müssen dann einen USB-C-Ladeanschluss haben, dürfen daneben aber auch noch einen anderen haben. Für Geräte, die nachweisbar zu klein sind für USB-C, gilt eine Ausnahmeregelung. Laptop-Hersteller bekommen bis 2026 Zeit, sich umzustellen auf den neuen Standard, den viele aber bereits jetzt nutzen.

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