La deutsche Vita:Parmesan muss nicht aus Italien kommen

Käseliebhaber müssen beim Kauf von Parmesan weiterhin aufs Kleingedruckte achten. Der Name wird wohl vorerst nicht für das aus Norditalien stammende Original reserviert.

Die EU hat nach Ansicht des EU-Generalanwalts kein Recht, von sich aus gegen den Verkauf von geriebenem deutschen Hartkäse unter dem Namen "Parmesan" vorzugehen.

Eine Klage der EU-Kommission gegen Deutschland sei deshalb abzulehnen, empfahl Generalanwalt Jan Mazak am Donnerstag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Italiener müssen erst klagen

Zwar verstoße der Verkauf von Parmesan-Käse in Deutschland, der nicht der geschützten italienischen Ursprungsbezeichnung "Parmigiano Reggiano" entspreche, gegen Gemeinschaftsrecht. Die EU könne aber erst tätig werden, wenn italienische Hersteller dagegen klagten. Das sei aber bisher nicht der Fall.

Das geht aus einem am Donnerstag beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten Rechtsgutachten hervor. Das Urteil wird für Herbst erwartet.

Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt diesem aber in den meisten Fällen. (Az: C-132/05)

Seit 1996 europaweit geschützt

"Parmigiano Reggiano" ist seit 1954 in Italien und seit 1996 europaweit als Ursprungsbezeichnung geschützt. Seinen Namen hat er von der Stadt Parma, einer Stadt in der norditalienischen Region Emilia Romagna.

Nach einem EuGH-Urteil vom Juni 2002 gilt Herkunftsschutz auch für die Kurzbezeichnung "Parmigiano".

Richtiger "Parmigiano" ist besonders hart: Ein Kilogramm Käse entsteht aus 16 Kilogramm Milch. Umstritten ist nun, ob das deutsche Wort "Parmesan" eine Übersetzung für "Parmigiano" und deshalb ebenfalls als Herkunftsbegriff geschützt ist.

Die EU-Kommmission hatte dies bejaht und Deutschland verklagt. In seinem Rechtsgutachten meint EuGH-Generalanwalt Ján Mazák, "Parmesan" spiele jedenfalls unzulässig auf das italienische Original an.

Deutschland: "Allgemeiner Gattungsbegriff"

Demgegenüber argumentierte Deutschland, "Parmesan" sei hier zu einem allgemeinen Gattungsbegriff für geriebenen Hartkäse geworden.

Nach dem Luxemburger Gutachten kommt es auf diesen Streit letztlich aber gar nicht an. Die Klage der Kommission sei schon allein deshalb abzuweisen, weil sich weder ein Verbraucherverband noch ein italienischer Hersteller über eine falsche Verwendung des Begriffs Parmesan beschwert habe, erklärte Mazák.

Folgt dem der EuGH, dann würde der Streit erst in einem neuen Verfahren geklärt. Deutschland könnte dabei neue Nachweise für seine Argumentation bringen, etwa eine Verbraucherbefragung.

Nach ebenso jahrelangem Streit hatte 2005 Griechenland vor dem EuGH einen Sieg errungen: Die Luxemburger Richter reservierten den Begriff "Feta" für den dortigen traditionellen Schafskäse.

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