Kurzarbeitergeld: Weiter vereinfachter Zugang

Der vereinfachte Zugang zum staatlichen Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise wird um drei Monate verlängert. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Die Ausnahmeregeln gelten bisher für Betriebe, die bis zum 31. März Kurzarbeit eingeführt haben. Nun soll die Frist bis zum 30. Juni verlängert werden. Die entsprechende Verordnung soll nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bis zum Monatsende in Kraft treten.

Die Sonderregeln sehen unter anderem vor, dass Betriebe in der Krise Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn jeder zehnte Beschäftigte von Arbeitsausfall betroffen ist. Normalerweise muss es jeder Dritte sein. Arbeitgeber bräuchten Planungssicherheit, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). "Kurzarbeit ist unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern."

Wenn Unternehmen in Schwierigkeiten geraten und die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter reduzieren, springt die Bundesagentur für Arbeit ein und ersetzt einen Teil des weggefallenen Nettoeinkommens durch das Kurzarbeitergeld. Arbeitnehmer erhalten so mindestens 60 ihres üblichen Nettogehalts, bei Arbeitnehmern mit Kindern sind es 67 Prozent. Außerdem werden Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Arbeitnehmer erstattet. So sollen Krisenzeiten überbrückt werden, ohne dass Betriebe gezwungen sind, Mitarbeiter zu entlassen. Im Zuge der Pandemie waren die Zugangsregeln gelockert worden. Für Kurzarbeit wurden im vergangenen Jahr rund 22 Milliarden Euro ausgegeben. Das Instrument galt schon in der Finanzkrise 2007/2008 als Garant für die Sicherung von vielen Arbeitsplätzen.

© SZ vom 25.03.2021 / SZ/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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