Kurzarbeitergeld:Und dann kommt das Finanzamt

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Bezieher von Kurzarbeitsgeld sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben.

(Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Viele Arbeitnehmer werden trotz des steuerfreien Kurzarbeitergeldes wohl nachzahlen müssen.

Von Michael Kläsgen

Die deutsche Steuergewerkschaft warnt davor, dass für Millionen Bezieher von Kurzarbeitergeld im kommenden Jahr voraussichtlich einmalig ein höherer Steuersatz zugrunde gelegt wird. Das Einkommen der Steuerpflichtigen werde daher entsprechend höher besteuert, obwohl das Kurzarbeitergeld eigentlich steuerfrei ist. Zudem seien Millionen Menschen, die bislang keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, im kommenden Jahr dazu verpflichtet. Es bestehe eine Erklärungspflicht für alle Bezieher dieser staatlichen Leistung, mit der ein Teil der Nettolohneinbußen kompensiert wird. "Wir als Steuergewerkschaft erwarten, dass dies zu viel Ärger und Unverständnis führen wird", sagte der Bundesvorsitzende der Steuergewerkschaft Thomas Eigenthaler der Süddeutschen Zeitung. Am kommenden Montag will er das Problem im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags erörtern.

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