Das Bundesarbeitsministerium schlägt vor, die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes und die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2022 zu verlängern. Das Ressort von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe kurz vor dem Koalitionsausschuss am Dienstag ein entsprechendes Modell entwickelt, meldet die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf ein vertrauliches Konzept. Finanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz hatte sich ebenfalls schon für eine Verlängerung der Maßnahme ausgesprochen.
Beim Treffen der Koalitionsspitzen am Dienstag wollen Union und SPD voraussichtlich auch darüber beraten, die Höchstbezugsdauer des Kurzarbeitergeldes zu verlängern - von zwölf auf 24 Monate. Im Gespräch ist, damit eine Qualifizierung der Beschäftigten zu verbinden.
Wie die "Bild am Sonntag" unter Berufung auf das ihr vorliegende Papier meldet, soll das Kurzarbeitergeld wegen der Corona-Krise bis März 2022 ausgezahlt werden. Auch die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes solle bis dahin fortgesetzt werden. Den Arbeitgebern sollten die Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeiter bis März 2021 vollständig erstattet werden, ab April 2021 nur noch zu 50 Prozent - es sei denn, die Unternehmen bildeten Kurzarbeiter weiter. In diesem Fall solle der Staat die Beiträge bis März 2022 komplett übernehmen, heißt es in dem Bericht.
Regulär beträgt das Kurzarbeitergeld 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, für Berufstätige mit Kindern 67 Prozent. Die Bundesregierung hatte in der Corona-Krise aber beschlossen, das Kurzarbeitergeld aufzustocken. Ab dem vierten Monat wird es nun auf 70 beziehungsweise 77 Prozent erhöht, ab dem siebten Monat auf 80 beziehungsweise 87 Prozent.
Nach der Öffnung von Läden und Gaststätten ist die Kurzarbeit in Deutschland im Juli deutlich gesunken, mit 5,6 Millionen Betroffenen aber weiterhin auf sehr hohem Niveau. Besonders vom Coronavirus betroffene Branchen wie die Fluglinien könnten noch über lange Zeit auf die Kurzarbeit angewiesen sein.