Süddeutsche Zeitung

Subunternehmen:Aufregung um plötzliche Kurzarbeit bei Tönnies

Gewerkschafter werfen Subunternehmen des Schlachthofs vor, Mitarbeiter mit fragwürdigen Methoden in Kurzarbeit zu drängen - und zwar "unverzüglich".

Von Kristiana Ludwig, Gütersloh, und Lina Verschwele

In den vergangenen zwei Wochen hat Adrian Bode wenig Besuch bekommen. Jemand von der Firma brachte Wurst vorbei, die Anwohner brachten ein Päckchen, um ihm "eine kleine Freude" zu machen. Polizeiwagen kamen, aber hielten nicht an. Bode, der seinen echten Namen lieber für sich behält, sah sie an seinem Fenster vorbeifahren, nachdem die Fleischproduktion bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück gestoppt war und seine Quarantäne begann. Anfang dieser Woche aber sei jemand von seiner Firma MGM zu Bodes Haus gekommen. Der Mann habe eine Unterschrift von ihm gewollt, sagt Bodes Frau: sein Einverständnis zur Kurzarbeit.

MGM hat seinen Sitz in Bodes Nachbarort Schloß Holte-Stukenbrock und ist eines jener Subunternehmen, die für die Fleischfabrik Tönnies Arbeitskräfte zur Verfügung stellen. Gesellschafter Dumitru Miculescu ist zugleich Geschäftsführer der MTM Dienstleistung GmbH. Die beiden Unternehmen haben nicht nur dieselbe Adresse, sondern bieten auch die gleiche Leistung an, "die Fleisch-Grobzerlegung und Schlachtung in industriellen Betrieben". Gewerkschaften schätzen, dass die beiden Firmen jeweils mehrere Hundert Arbeiterinnen und Arbeiter beschäftigen, die im Auftrag von Tönnies Schweine und Rinder zerschneiden. Seit dem massiven Coronavirus-Ausbruch im Tönnies-Werk müssen sie in ihren Unterkünften bleiben.

Diese Subunternehmen wollen für ihre Mitarbeiter nun offenbar Kurzarbeit beantragen. Der Süddeutschen Zeitung liegt eine Mitteilung der beiden Geschäftsführer "an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Firma MTM" vor, in der sie ankündigen, dass "ab dem 20. Juni 2020 bis auf weiteres Kurzarbeit eingeführt" werde. An diesem Samstag vor zwei Wochen hatte der Kreis Gütersloh den Schlachtbetrieb im Tönnies-Stammwerk Rheda-Wiedenbrück wegen des Ausbruchs untersagt.

In dem Schreiben heißt es, "für den Arbeitnehmer" solle nun "Kurzarbeit Null" gelten. Man werde "unverzüglich" bei der Arbeitsagentur einen Antrag stellen. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte haben dann in der Regel Anspruch darauf, dass ihnen die Arbeitslosenversicherung mindestens 60 Prozent ihres Gehalts zahlt. Der Arbeitgeber spart sich diese Kosten.

In der Mitteilung der MTM-Chefs heißt es sogar, dass alle Leistungen, die Arbeitnehmer "zu späteren Zeitpunkten" bekämen, "entsprechend der verkürzten Arbeitszeit ermittelt" würden. Gemeint seien etwa "Urlaubsentgelt" oder "Entgeltfortzahlung". Das heißt: Wer jetzt nicht arbeitet, hat später auch weniger Anspruch. Eine Regelung, sagt Armin Wiese von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, der in anderen Unternehmen wohl kaum ein Betriebsrat zustimmen würde.

Der Gewerkschafter Szabolcs Sepsi vom DGB-Projekt "Faire Mobilität" sagt, dass mehrere Mitarbeiter von MGM und MTM bereits gebeten worden seien, Kurzarbeitsbescheide zu unterschreiben - und zwar mit Nachdruck. Auf seiner Facebook-Seite warnt das Projekt die Arbeiter in rumänischer Sprache davor, sich auf solche Vereinbarungen einzulassen. Sie hätten ein Recht auf ihr volles Gehalt. Zumal dieses im Augenblick gar nicht von den Subunternehmen selbst gezahlt wird: Wenn ein Gesundheitsamt einen Betrieb schließt, muss der Staat laut Infektionsschutzgesetz für die Löhne aufkommen.

Von MGM hieß es am Montag, alle Mitarbeiter erhielten derzeit diese Entschädigungen vom Staat. Keiner von ihnen sei "verpflichtet, Tabellen für Kurzarbeitzeit zu unterschreiben, wie spekuliert wird". Erst wenn die Quarantäne aufgehoben werde, "werden wir analysieren, für wie viele Mitarbeiter wir Kurzarbeitszeit beantragen". Zur Situation bei MTM nahm man am Donnerstag keine Stellung.

Je geringer der Lohn, desto geringer der Ausgleich vom Amt

Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hat die Quarantäne für die meisten Fleischarbeiter nun um zwei Wochen verlängert. Lediglich 389 Personen dürfen laut Gütersloher Gesundheitsamt ihr Haus wieder verlassen. Auch das Tönnies-Werk in Rheda-Wiedenbrück muss noch länger geschlossen bleiben. Der Gütersloher Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) sagte, man werde den Betrieb erst wieder erlauben, wenn von ihm keine Gefahr mehr ausgehe.

Ob die Subunternehmen nun überhaupt die Voraussetzungen erfüllen, um Kurzarbeit beantragen zu können, hänge grundsätzlich davon ab, ob ihr Geschäft wegen eines "unerwartbaren Ereignisses" stillstehe und ob das Unternehmen keine eigene Schuld für diesen Vorfall trägt, heißt es von der Bundesagentur für Arbeit. Die Pandemie war zwar unerwartbar. Doch bei den Fleischbetrieben stellt sich jetzt zumindest die Frage, welchen Anteil ein unzureichendes Hygienekonzept an dem jüngsten Ausbruch der Seuche hatte. MGM und MTM ließen auch diese Frage unbeantwortet.

Was dies für Menschen in Quarantäne wie Adrian Bode bedeutet, ist noch unklar. Solange das Werk behördlich geschlossen ist, bekommen sie ihr Gehalt vom Staat. Bei Tönnies-Subunternehmen seien das im Schnitt 1200 Euro netto, sagt der örtliche Caritas-Vorstand Volker Brüggenjürgen. Doch wenn die Angestellten in Kurzarbeit sind, könnte es sein, dass auch die Behörden weniger zahlen, sagt der Bremer Arbeitsrechtler Ralf-Carsten Bonkowski. Je geringer der Lohn, desto geringer werde auch der Ausgleich vom Amt.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4954553
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 03.07.2020
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.