Wenn an diesem Mittwoch der Finanzausschuss des Bundestages das Jahressteuergesetz beschließt, dann hat der mehr als 200 Seiten starke Gesetzentwurf ein beachtliches Facelifting hinter sich. Mehr als 40 Änderungsanträge haben die Parlamentarier im Laufe ihrer Beratungen diskutiert und ins Gesetz eingearbeitet. Eine Änderung jedoch, die sich viele Arbeitnehmer gewünscht hätten, wird ausbleiben: Wer 2020 vor allem wegen der Corona-Krise Kurzarbeitergeld bezogen hat, kann bei der Steuererklärung nicht auf zusätzliche Erleichterungen hoffen.
Progressionsvorbehalt:Beziehern von Kurzarbeitergeld drohen Steuernachzahlungen
Ein Mitarbeiter einer Möbelbaufirma an der Kantenanleimmaschine: Auch in der Möbelindustrie gab es Kurzarbeit.
(Foto: Hendrik Schmidt/dpa)Die große Koalition kann sich nicht auf eine Besserstellung von Kurzarbeitern einigen. Wer nun mehr zahlen muss - und wer hingegen sogar etwas zurückbekommen könnte.
Von Andreas Jalsovec
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