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Corona-Krise:Wie Kurzarbeit funktioniert

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Die deutsche Variante gilt als gutes Überlebens-Modell bei Krisen, führt aber zu Unsicherheit bei Arbeitnehmern. Was Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt wissen müssen.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Corona-Krise hat die Wirtschaft im Griff. Fabriken stehen still, auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen spüren die Krise. Läden und Restaurants sind geschlossen, Veranstaltungen abgesagt. Entlassungen scheuen viele Betriebe trotzdem. Auch, weil sie keine wertvolle Zeit mit der Suche nach Personal verlieren wollen, wenn es irgendwann wieder bergauf geht. Viele setzen deshalb auf Kurzarbeit. Aber was bedeutet Kurzarbeit eigentlich ganz genau? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wer kann Kurzarbeit beantragen?

Jeder Betrieb mit mindestens einem Beschäftigten und einem "erheblichen Arbeitsausfall". Was als erheblich gilt, wurde von der Politik zuletzt gelockert: Seit 1. März und bis Ende des Jahres reicht es, dass mindestens zehn Prozent der Belegschaft ein arbeitsausfallbedingtes Entgeltminus von mehr als zehn Prozent ihres Bruttolohns haben. Unternehmen müssen ihre Kurzarbeitspläne bei ihrer lokalen Arbeitsagentur "anzeigen". Wird der Antrag bewilligt, müssen sie die Auszahlungen für ihre Mitarbeiter berechnen. Sie zahlen dann Gehalt plus Kurzarbeitergeld aus und bekommen letzteres von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet.

Was bedeutet das für die Beschäftigten?

Sie verdienen weniger. Zum einen bekommen sie weiterhin das Entgelt, das ihrer verbliebenen Arbeitszeit entspricht. Also beispielsweise das halbe Gehalt, wenn in ihrer Abteilung nur noch halb so viel gearbeitet wird. Die Lücke füllt das Kurzarbeitergeld, es ersetzt allerdings nur 60 Prozent des entgangenen Lohns, bei Eltern 67 Prozent. Formal wird dafür die Differenz zwischen dem eigentlichen Gehalt ("Soll-Entgelt") und dem gekürzten Gehalt ("Ist-Entgelt") berechnet. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Leistungsprämien oder Boni zählen nicht mit. Aber: Als "Soll-Entgelt" werden nur Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Die liegt im Westen bei 6900 und im Osten bei 6450 Euro im Monat. Wer also auch als Kurzarbeiter mehr als das verdient, bekommt kein Kurzarbeitergeld. Wer normalerweise über der Grenze liegt, kurzarbeitsbedingt aber darunter rutscht, bekommt nicht die volle Lohnlücke berücksichtigt.

Ist das nicht ungerecht?

Das Arbeitsministerium erklärt, auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung müsse nur auf Einkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt werden. Und das Arbeitslosengeld funktioniert genauso.

Was ist, wenn jemand von seinem Kurzarbeitslohn nicht leben kann?

Die Bundesregierung hat den Zugang zur Grundsicherung, also Hartz IV, gelockert. Wer zum Beispiel aufstocken muss, braucht fürs Erste keine Vermögensprüfung mehr über sich ergehen zu lassen; auch die Wohnung gilt grundsätzlich als angemessen. Außerdem können sich Kurzarbeiter in Branchen mit Arbeitskräftemangel - etwa im Handel, Gesundheitswesen oder der Landwirtschaft - etwas dazuverdienen, ohne dass ihnen das voll auf ihr Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Ohnehin kann die Arbeitsagentur jeden Kurzarbeiter in eine andere "zumutbare Arbeit" vermitteln; als Zweitjob oder dauerhaft.

Was gilt für Teilzeitkräfte? Deren Arbeitszeit ist ja schon "verkürzt".

Laut BA kann das jede Firma für sich entscheiden, ob etwa eine Arbeitszeitverkürzung von 50 Prozent auch die Arbeitsstunden von Teilzeitkräften um 50 Prozent verringert - oder ob es für jemanden mit halber Stelle bei der halben Stelle bleibt. Ohnehin muss Kurzarbeit nicht für alle Mitarbeiter angemeldet werden, sondern nur für die mit tatsächlichem Arbeitsausfall.

Und Mini- oder Midijobber, Leiharbeiter und Azubis?

Bei Minijobbern liegt keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor, bei Midijobbern schon. Leiharbeiter sind durch die neuen Krisenregelungen in den Kreis der Berechtigten aufgenommen worden. Azubis haben auch bei Kurzarbeit sechs Wochen Anspruch auf ihre Vergütung.

Kann der Arbeitgeber Kurzarbeit einfach so anordnen?

Nein, er muss mit dem Betriebsrat eine Vereinbarung treffen. Ohne Betriebsrat muss jeder einzelne Arbeitnehmer zustimmen.

Wie entlastet Kurzarbeit die Unternehmen eigentlich genau?

Sie können ihre Arbeitskosten so senken, wie es den Produktionsausfällen entspricht, ohne dafür Mitarbeiter entlassen zu müssen. Außerdem müssen sie derzeit, auch das ist eine der beschlossenen Lockerungen, auf entfallene Entgelte keine Sozialbeiträge zahlen. Die übernimmt die BA.

Warum stocken nicht alle Unternehmen das Kurzarbeitergeld freiwillig auf?

Die Gewerkschaften fordern das in der Tat; auch aus der SPD kommen solche Stimmen. In einigen Branchen und Konzernen sorgen tarifliche Vereinbarungen auch schon für solche Zuschläge. Die Wirtschaft aber sagt, Kurzarbeit sei kein Geschenk, von dem sie den Arbeitnehmern etwas abgeben müssten, sondern schlicht die Alternative zu Entlassungen. Tatsächlich bekommen die Betriebe ja selbst mit der kompletten Erstattung der Sozialbeiträge kein Geld geschenkt - sie müssen lediglich keine Abgaben mehr zahlen auf Arbeitsstunden, die nicht stattgefunden haben. Das Problem für viele Firmen ist zudem, dass eine Aufstockung die finanzielle Entlastung durch die Kurzarbeit gleich wieder schmälern würde, während sie große Liquiditätsprobleme haben.

Kann die BA sich das alles leisten?

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagt: ja. Die BA hat Reserven von 26 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Die Finanzkrise hat sie 24 Milliarden gekostet. Die Bundesregierung rechnet derzeit damit, dass die Corona-Krise für 2,35 Millionen Kurzarbeiter sorgen wird. Die Mehrkosten für die BA durch die jüngsten Erleichterungen beziffert sie auf 10,05 Milliarden Euro.

Dürfen auch Unternehmen die erleichterten Kurzarbeitsregeln nutzen, die vor Kurzem erst teure Aktienrückkaufprogramme aufgelegt haben?

Die kurze Antwort lautet: ja. Denn das Kurzarbeitergeld ist, das macht das Arbeitsministerium deutlich, eine Versicherungsleistung. Einzige "Tatbestandsvoraussetzung" sei ein vorübergehender, nicht vermeidbarer Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen eines "unvermeidbaren Ereignisses", der zu Entgeltausfällen führt. "Die finanzielle Lage des Unternehmens ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung."

Wie kann ein Unternehmen ohne Zeiterfassung Kurzarbeit einführen?

Derzeit reicht es laut Ministerium, die Gründe für den Arbeitsausfall "plausibel" vorzutragen, durch "einfache Nachweise". Auf die Arbeitszeiterfassung komme es nicht an. Am Ende aber, bei der Abrechnung mit der BA, ist es an den Arbeitgebern, "stundenweise darzulegen, ob die Arbeitnehmer gearbeitet haben oder ein Arbeitsausfall vorlag". Betriebe dürfen also bloße Einnahmeausfälle nicht mit einem tatsächlichen Arbeitsausfall verwechseln.

Für wie lange kann ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen?

Aktuell für zwölf Monate. Wird zwischendrin längere Zeit wieder normal gearbeitet, verlängert sich die Bezugsdauer.

Was ist mit Rentnern und Pensionären, die noch arbeiten?

Das Arbeitsministerium verweist darauf, dass nur versicherungspflichtig Beschäftigte Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, ist in der Arbeitslosenversicherung aber grundsätzlich versicherungsfrei. Keine Versicherung, kein Kurzarbeitergeld.

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SZ vom 28.03.2020
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