Kurioses Urteil:Die Sache mit der Schultüte

Kinder mit Anspruch auf Sozialhilfe können zur Einschulung einen Schulranzen und eine Schultüte von der Arbeitsverwaltung verlangen.

Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Schleswig hervor. Der entsprechende Antrag für einen sechsjährigen ABC-Schützen war von der Behörde zunächst abgelehnt worden, weil die Mutter monatliche Beihilfepauschalen erhielt.

Zur Einschulung hat das Kind Anspruch auf eine Schultüte, so das Urteil der Richter. (Foto: Foto: ddp)

Außerdem könne der Junge auch die Gegenstände benutzen, die seine elf Jahre ältere Schwester bei ihrer Einschulung benutzt habe, hieß es. Das Sozialgericht ließ diesen Einwand nicht gelten.

Zum einen habe die Mutter für die Einschulung nichts angespart, zum anderen müsse das Kind auch nicht die elf Jahre alte Schultüte seiner Schwester benutzen, erklärten die Richter.

Dies sei nicht nur diskriminierend, Schultüte und Schulranzen gehörten schließlich der Schwester. Und diese sei nicht dazu verpflichtet, die Gegenstände ihrem Bruder zur Verfügung zu stellen.

(Aktenzeichen: Sozialgericht Schleswig S 3 AS 663/06 ER, vom 14. August 2006)

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