Kürzere Kündigungsfristen bei Stromverträgen:Schneller zur Konkurrenz

Verbraucher sollen ihre Strom- und Gasverträge bei regionalen Anbietern bald innerhalb von zwei Wochen kündigen können. Die Verordnung soll Verbraucher stärken und die Konkurrenz beleben. Die Grundversorger warnen aber vor steigenden Kosten.

Caroline Ischinger

Wer zu einem günstigeren Energieanbieter wechseln will, kommt künftig schneller aus seinen alten Vertrag heraus. Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will, dass Verbraucher ihrem Grundversorger künftig bereits innerhalb von zwei Wochen kündigen können. Bislang beträgt die Frist vier Wochen zum Monatsende. Mit der Verordnung, die am Mittwoch vom Kabinett abgesegnet werden soll, will Rösler den Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt ankurbeln.

German Electricity Grid Insufficient For New Energy Needs

Die Kündigungsfrist für Grundversorger wird halbiert; die Maßnahme ist Teil einer Reform, die den Lieferantenwechsel im Energiemarkt beschleunigen soll.

(Foto: Getty Images)

Für die Verbraucher lohnt es sich ohnehin, die Angebote der Konkurrenz zu studieren. Sie können laut Vergleichsportalen bei einem Anbieterwechsel teilweise mehr als 200 Euro jährlich sparen. Bei einem Vergleich des Portals Toptarif.de waren im Durchschnitt 46 Konkurrenten günstiger als der jeweils preiswerteste Tarif des örtlichen Grundversorgers, also regionalen Anbietern wie den Stadtwerken.

Doch obwohl die Verbraucher immer mehr Energieanbieter zur Auswahl haben, nutzen viele die Wechselmöglichkeiten nicht: Laut dem Monitoringbericht 2011 der Bundesnetzagentur nutzen 44 Prozent der Haushaltskunden den Grundversorgungstarif - obwohl sie dabei für Strom und Gas in der Regel am meisten zahlen. 41 Prozent haben einen Sondervertrag mit längerer Laufzeit abgeschlossen, lediglich 15 Prozent sind zur Konkurrenz gewechselt.

Anbieterwechsel soll beschleunigt werden

Um in diesen Markt mehr Bewegung zu bringen, sollen sich die Verbraucher nun also schneller von ihrem Grundversorger verabschieden können, die Kündigungsfrist wird halbiert. Das könnte auch Folgen für die sogenannten Sonderverträge haben, also jene mit längeren Laufzeiten. In einem Eckpunktepapier zu der Verordnung aus dem Bundeswirtschaftsministerium heißt es, es sei zuerwarten, dass sich die neue Regelung auch auf andere Lieferverträge auswirke.

Die verkürzte Kündigungsfrist ist außerdem Teil einer Reform, die den Lieferantenwechsel im Energiemarkt insgesamt beschleunigen soll. Künftig darf die Umstellung vom alten auf den neuen Anbieter nicht länger als drei Wochen dauern. Das sieht eine EU-Richtlinie vor. Die strikte Drei-Wochen-Frist wurde bereits mit einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetz im Sommer 2011 eingeführt und tritt Anfang April in Kraft. Bislang gab es keine gesetzlich festgelegte Frist bei der Umstellung, immer wieder kommt es aber zu Verzögerungen. Der Verband neuer Energieanbieter, der Versorger ohne eigene Netze vertritt, sieht die Verordnung daher positiv. Die verkürzte Kündigungsfrist sei ein Schritt in die richtige Richtung, um Kunden, die die Grundversorgung nutzen, einen einfacheren Wechsel zu ermöglichen, sagte eine Sprecherin. Es sei "eine Hürde weniger".

Auch Verbraucherschützer unterstützen die Verordnung. Die Verkürzung von vier auf zwei Wochen werde einen zügigeren Wechsel ermöglichen und für mehr Wettbewerb sorgen, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Umstellung werde "flexibler und schneller".

Beschwerde bei der EU-Kommission

Es gebe allerdings einen "faden Beigeschmack", mahnt Fehrenbach: Die drei Wochen-Frist, die das Energiewirtschaftsgesetz für die Umstellung insgesamt vorsieht, gilt nämlich erst ab dem Zeitpunkt, zu dem der neue Anbieter den Wechsel beim Netzbetreiber angekündigt hat - statt den Antrag des Kunden selbst als Ausgangspunkt zu nehmen. "Das wäre Verbraucherschutz", sagt Fehrenbach.

Auch beim Bund der Energieverbraucher hatte man sich an dieser Stelle mehr erhofft. Zwar sei die verkürzte Kündigungsfrist "natürlich richtig", so der Vorsitzende Aribert Peters. Doch bei der Bemessung der Drei-Wochen-Frist für die gesamte Umstellung habe Deutschland "das Ziel verfehlt", klagt er. Der Bund der Energieverbraucher hat deshalb auch bei der EU-Kommission eine Beschwerde eingereicht.

Die Grundversorger warnen hingegen vor steigenden Kosten. Wichtig sei, dass der Wechsel praktikabel und kostenneutral sei, sagte Klaus Schultebraucks, Sprecher der RWE Vertriebs AG. Dies sei nun intensiv zu prüfen. Bei Vattenfall hieß es, das Unternehmen begrüße zwar das Ziel des Bundeswirtschaftsministerriums, den Wettbewerb zu stärken. Die Halbierung der Kündigungsfrist werde allerdings Investitionen in die IT-Infrastruktur erforderlich machen.

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