Kriminalität:Wie Schwarzarbeit auf dem Bau besser bekämpft werden könnte

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Die Baubranche ist seit Langem als besonders anfällig für Schwarzarbeit bekannt. (Foto: imago images/Science Photo Library)

Jedes Jahr entgehen dem Staat hohe Millionenbeträge. Der Bundesrechnungshof macht nun Vorschläge, wie sich das verhindern ließe.

Von Katharina Kutsche, Hannover

Schwarzarbeit führt in Deutschland jährlich zu hohen Schäden, für 2019 meldete der Zoll eine Summe von 750 Millionen Euro. Inwieweit die Behörde dabei effektiv arbeitet, dieser Frage widmet sich ein Bericht des Bundesrechnungshofs, der kurz vor Weihnachten an den Haushalts- und den Finanzausschuss des Bundestags gegangen ist. Das Ergebnis: Da geht noch was - und hätte längst mehr gehen können.

Konkret hat sich der Rechnungshof mit dem Phänomen Kettenbetrug in der Baubranche befasst. Dabei geht es um sogenannte Servicefirmen. Ein Beispiel: Ein Bauunternehmer beschäftigt mehrere Mitarbeiter, zahlt offiziell nur geringe Löhne und stockt unter der Hand mit Schwarzgeld auf. So spart er Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Um die Ausgaben in der Buchhaltung zu erklären, kauft er Scheinrechnungen bei einer Servicefirma. Jene spiegelt darin vor, als Subunternehmer Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Den Betrag für die angeblichen Leistungen überweist der vermeintliche Auftraggeber zwar an die Servicefirma; diese hebt den Betrag aber ab, behält eine Provision und übergibt den Rest in bar zurück an den Bauunternehmer.

Allein für das Jahr 2019 erfasste der Zoll 2606 Kettenbetrugsfälle mit einem Schaden von 114 Millionen Euro. Doch der Bundesrechnungshof kritisiert, dass der Zoll nach wie vor keine belastbaren bundesweiten Daten über das Phänomen habe, um es effektiv zu bekämpfen.

"Der Staat bekommt nur homöopathische Dosen der Schwarzarbeit in den Griff", sagt Markus Herbrand, der für die FDP im Bundestag sitzt und Obmann im Finanzausschuss ist. "Eine Katastrophe mit Ansage": Die Defizite seien lange bekannt, trotzdem sei nichts getan worden, um die Situation zu verbessern, so Herbrand: "Kein Wunder, dass die Schwarzarbeit gerade Konjunktur hat, während bei den Mitarbeitern der FKS Frustration vorherrscht."

Mit FKS ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, eine Ermittlungsabteilung des Zolls, gemeint. Sie könnte anhand klarer Indizien Servicefirmen frühzeitig erkennen. Wenn etwa die Zahl der Beschäftigten nicht zum Umsatz passt, die Mitarbeiter in Teilzeit zu geringen Löhnen arbeiten oder sie in kurzer Zeit en masse zu einem anderen Unternehmen wechseln. So zielen die Akteure darauf, dass nie klar ist, wer eigentlich dafür verantwortlich wäre, Lohnsteuer und Sozialabgaben zu zahlen. Und da die Servicefirmen schnell gegründet werden und nach getaner Arbeit wieder vom Markt verschwinden, ist die Verfolgung zusätzlich erschwert.

Eine Meldepflicht für Zahlungen an Subunternehmer könnte helfen

Die FKS könne aber weder die gemeldeten Mitarbeiterdaten bei der Deutschen Rentenversicherung abfragen, noch die Umsätze der angeblichen Subunternehmer bei den Finanzämtern, bemängelt der Rechnungshof. Die Behörde empfiehlt, genau das zu beheben und schlug dem Bundesfinanzministerium (BMF) zudem vor, eine Meldepflicht einzuführen, wonach Baufirmen monatliche Zahlungen an Subunternehmer angeben müssen.

Das BMF habe das zuvor teils abgelehnt, um keine Einzelregelung nur für die Baubranche und keinen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und die Steuerbehörden zu schaffen. Der Rechnungshof hält dem entgegen, dass 80 Prozent der Servicefirmen im Baugewerbe tätig sind und eine Ungleichbehandlung daher gerechtfertigt sei. Und dass eine stärkere Kontrolle sauber arbeitende Firmen besser schütze.

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt die Empfehlungen des Rechnungshofs. "Wenn man der Spur des Geldes folgen will, muss man auch auf Steuer- und Sozialversicherungsdaten zugreifen können", sagt Frank Buckenhofer, Vorsitzender der Bezirksgruppe Zoll. Schwarzarbeit zu bekämpfen, sei eine polizeiliche Aufgabe, also müsse die FKS auch Teil einer Finanzpolizei werden. Im BMF denke man aber mehr fiskalisch an die Sicherung der Sozialkassen und nicht polizeilich zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung auf dem Arbeitsmarkt.

Auf SZ-Anfrage teilte das BMF am Montag mit, die Empfehlung des Rechnungshofs solle aufgegriffen werden, der FKS "einen automationsgestützten Zugriff" auf Daten der Rentenversicherung für systematische Analysen zu ermöglichen. Wie genau, werde derzeit von der Generalzolldirektion geprüft. Das BMF setze sich "beständig dafür ein, die fachlichen und technischen Rahmenbedingungen für die FKS zu verbessern".

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