Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Neues Gesetz soll Whistleblower schützen

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Derzeit blockiert ausgerechnet die CDU den Entwurf für einen besseren Hinweisgeberschutz.

Von Katharina Kutsche, Hannover

Wie das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tatsächlich aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der nicht öffentlich ist und sich derzeit in der regierungsinternen Abstimmung befindet. Und leider sind es gerade die unionsgeführten Ministerien, die bisher bremsen. Daran haben auch die aktuellen Entwicklungen im Maskenskandal nichts geändert.

Klar ist aber der wesentlichste Streitpunkt: Die EU-Richtlinie ist darauf beschränkt, Whistleblower zu schützen, die auf Verstöße gegen geltende europäische Gesetze hinweisen. Das BMJV hat daher in seinem Entwurf vorgesehen, dass das HinSchG auf Straftaten nach deutschem Recht ausgeweitet wird - ein Schritt, der analog auch in vielen EU-Mitgliedstaaten angestrebt sei.

"Die Union fordert, die EU-Richtlinie lediglich bezogen auf Verletzungen von EU-Recht umzusetzen", sagt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Dann wäre geschützt, wer ein Datenleck meldet, aber nicht geschützt, wer Schmiergeldzahlungen, sexuelle Übergriffe oder Menschenhandel aufdeckt." Eine solche Minimalumsetzung führe zu fundamentalen Wertungswidersprüchen und sei den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar.

Gegner dieser Einschätzung verweisen auf den großen Aufwand, der der Wirtschaft angeblich entstehe, wenn der Rechtsbereich erweitert würde. Dem steht entgegen, dass viele große Unternehmen und Konzerne längst Hinweisgebersysteme betreiben und Erfahrung damit haben, wie mit Meldungen umzugehen ist. Zudem ist die EU-Richtlinie seit Dezember 2019 in Kraft. Unternehmen hatten also Zeit, sich darauf einzustellen. Und für die kleineren unter ihnen, jene mit 50 bis 249 Mitarbeitern, sieht der Gesetzesentwurf eine Übergangsregelung bis 2023 vor. "Der Aufwand für Unternehmen ist kein Argument für eine widersprüchliche Schmalspurlösung", so Ministerin Lambrecht. "Denn vor allem ein unklares Gesetz würde für großen Aufwand und große rechtliche Risiken sorgen."

Auch die Meldestellen sind ein Reizthema. So fordert die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), der innerbetriebliche Beschwerdeweg solle Vorrang haben und verweist auf das deutsche Arbeitsrecht: Dort bestehe ein "gut austariertes System zum Schutz von Personen, die in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben". Der Verein Whistleblower-Netzwerk widerspricht und weist darauf hin, dass eine solche Forderung der EU-Richtlinie schlicht zuwiderlaufen würde.

Ursprünglich war geplant, am Mittwoch dieser Woche im Bundeskabinett über den Gesetzesentwurf zu beraten. Dafür hätte aber Einigkeit zwischen den Ministerien bestehen müssen. Verschiebt sich dieser Schritt - und damit auch der weitere Prozess im Gesetzgebungsverfahren - zu weit nach hinten, wird es mit einer Verabschiedung in dieser Legislaturperiode eng. Die Nichtregierungsorganisation Transparency Deutschland kritisiert die Verschiebung: Die Umsetzung sei überfällig.

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