Süddeutsche Zeitung

Kriminalität:Neues Gesetz gegen Geldwäsche

Künftig soll es bei der Strafverfolgung nicht mehr darauf ankommen, dass schmutzige Gelder aus bestimmten Straftaten kommen.

Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Bekämpfung der Geldwäsche erleichtern. Mit einer Neufassung des Tatbestands der Geldwäsche im Strafgesetzbuch soll insbesondere die Strafverfolgung verbessert werden. Mit dem Vorhaben soll auch eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die unter anderem Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen zur Bekämpfung der Geldwäsche festgelegt hat. "Kriminelle Profite dürfen keinen Weg in die Legalität finden", erklärte Finanzminister Olaf Scholz (SPD). Oft sei es aber kompliziert, Geldwäsche wirksam zu bekämpfen. Der Nachweis von Geldwäsche werde künftig wesentlich einfacher sein, erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). "Wir müssen die Strafverfolgung hier deutlich effektiver machen, um organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten besser zu bekämpfen." Künftig soll es bei der Strafverfolgung nicht mehr darauf ankommen, dass schmutzige Gelder aus ganz bestimmten Straftaten herrühren.

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SZ vom 12.08.2020 / RTR
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