Eigentlich müssen Kassenpatienten beim Arzt nur die Chipkarte zücken - schon wird die Leistung bezahlt. Eigentlich. Denn es gibt auch eine Reihe von Leistungen, die Krankenkassen vorher bewilligen müssen. Kuren etwa, Reha-Maßnahmen oder einen Rollstuhl.
Häufig lehnen die Krankenkassen solche Anträge ab. Fast jeder fünfte Antrag auf Vorsorge- oder Reha-Maßnahmen endet nach Angaben des IGES-Instituts mit einem negativen Bescheid. Zahlt die Kasse nicht, müssen Versicherte das aber nicht hinnehmen. Sie können die Ablehnung ohne große Kosten anfechten. Häufig lohnt sich das: Gut die Hälfte der Widersprüche bei Reha- und Vorsorgeanträgen ist erfolgreich.
Das sollten Sie beachten, wenn Sie Widerspruch einlegen wollen:
Prüfen, wie lange die Ablehnung gedauert hat
Zunächst empfiehlt sich ein Blick auf das Datum des Ablehnungsschreibens. Hat die Krankenversicherung nicht innerhalb von drei Wochen auf den Antrag des Patienten reagiert, gilt die Leistung als bewilligt.
Akteneinsicht fordern
Beruft sich die Krankenkasse in ihrem Ablehnungsschreiben auf ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), sollten Patienten dieses unbedingt anfordern. Wer die Argumentation des Gutachtens kennt, kann sie bei einem Widerspruch leichter entkräften.
Rechtzeitig Widerspruch einlegen
Für den Widerspruch reicht ein formloses Schreiben. Es muss lediglich Aktenzeichen und Datum der Ablehnung enthalten. In dem Schreiben sollten Patienten begründen, warum sie die beantragten Leistungen benötigen und die Kasse auffordern, den Ablehnungsbescheid aufzuheben. Auch eine abermalige Stellungnahme des Arztes kann hilfreich sein. Wichtig ist, den Brief zu unterzeichnen und per Einschreiben an die Krankenversicherung zu schicken. Hierfür hat Finanztip einen Musterbrief erstellt.
Braucht man mehr als vier Wochen für die detaillierte Begründung, gibt es die Möglichkeit, innerhalb der Frist erst einmal allgemein zu widersprechen. Die Gründe können Patienten dann nachliefern.
Unterstützung holen
Für die Beratung zu den Rechten gegenüber Krankenkassen gibt es verschiedene Anlaufstellen. Dazu zählen die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), Sozialverbände wie VdK oder der Sozialverband Deutschland (SoVD), aber auch die Verbraucherzentralen.
Entscheidung der Kasse abwarten
Akzeptiert die Krankenversicherung Ihren Widerspruch nicht, landet der Fall automatisch vor dem sogenannten Widerspruchsausschuss der jeweiligen Kasse. Dort entscheiden häufig ehrenamtliche Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter über das Anliegen des Patienten. Arbeitgeber und Arbeitnehmer deshalb, weil sie gemeinsam die Beiträge zahlen. Die Kasse muss innerhalb von drei Monaten antworten. Bis hierhin ist der gesamte Prozess für Patienten kostenlos.
Notfalls Klagen
Lehnt auch der Ausschuss den Widerspruch ab, können Patienten binnen eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das kostet keine Gerichtsgebühren. Es ist aber sinnvoll, sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen. Dessen Honorar müssen Versicherte selbst zahlen, falls sie den Prozess verlieren. Wer keine Rechtsschutzversicherung besitzt, sollte also das Kostenrisiko abwägen.