Krankenversicherung:Bloß nicht trödeln

Privat Krankenversicherte sollten schnell noch ihre Beiträge zahlen. Denn manche Kunden erhalten Geld zurück. Allerdings nur dann, wenn sie mit ihren Zahlungen nicht in Verzug geraten sind. Dafür gibt es Fristen.

Von Anne-Christin Gröger, Köln

Der Hamburger Versicherungsmakler ärgert sich: Einer seiner Kunden hatte den Monatsbeitrag für die private Krankenversicherung zu spät überwiesen: Statt im Dezember 2018 hatte er erst im Januar 2019 gezahlt. Deshalb will der Versicherer des Kunden Continentale den Teil seiner Beiträge nicht zurücküberweisen, mit denen der Kunde eigentlich gerechnet hatte.

Unter bestimmten Bedingungen bekommen Privatversicherte, die über das Jahr keine Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen und dort keine Rechnung eingereicht haben, einen Teil der Beiträge vom Krankenversicherer zurück - entweder, weil sie gar nicht zum Arzt mussten oder die Behandlung selbst bezahlt haben. "Es ist eine Art Honorierung für Kunden, weil die Gesellschaft damit Kosten für die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen spart", sagt der Fellbacher Versicherungsvermittler Rainer Neumann, der vor allem für die Hallesche Krankenversicherung Policen verkauft.

Je nach Gesellschaft können zwischen einem und drei Monatsbeiträgen fällig werden, manchmal auch mehr. Das sind mitunter mehr als 1000 Euro pro Person. Wie hoch die Ausschüttungen ausfallen, entscheidet der Versicherer in der Regel jährlich, ausgezahlt wird im September des Folgejahres.

Allerdings gibt es das Geld nicht einfach so: Bei vielen Gesellschaften müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um an die Sonderzahlung zu kommen. Dazu gehört die pünktliche Überweisung der Beiträge. Wer - wie der Kunde des Hamburger Versicherungsmaklers - mit der Überweisung trödelt, geht leer aus. Bei der Continentale müssen die Prämien spätestens zum 31. Dezember komplett und ohne gerichtliches Mahnverfahren überwiesen worden sein, um die Zahlung zu erhalten, bestätigt ein Unternehmenssprecher. Ansonsten gibt es nichts. Das gilt auch, wenn nur ein Teil der Prämien offen ist.

Ähnlich ist es bei der Debeka, allerdings lässt der Koblenzer Versicherer den Kunden bis zum 15. Januar des darauffolgenden Jahres Zeit. Außerdem verlangen viele Anbieter, dass die Police noch einige Monate weiterläuft. Bei Debeka und Allianz sind es sechs Monate, bei der Continentale sogar sieben.

Eine erste schriftliche Mahnung ist in der Regel unproblematisch, hat Vermittler Neumann beobachtet. Wird der Zahlungsverzug aber zur Regel, kann der Versicherer Maßnahmen ergreifen und die Beitragsrückerstattung streichen. "Das betrifft häufig kleinere Selbstständige mit finanziellen Sorgen", berichtet er. "Der große Teil der Krankenversicherten zahlt die Beiträge per Lastschriftverfahren, Zahlungsverzug kommt nur selten vor."

Insgesamt geht es für die Versicherer um Millionenbeträge. Für 2018 schüttete Marktführer Debeka 273 Millionen Euro aus, die DKV 154 Millionen Euro. Die Allianz Private Krankenversicherung hat 122 Millionen Euro an ihre Versicherten zurückgezahlt. Das Geld kommt in der Regel aus Überschüssen, die die Unternehmen über das Jahr erwirtschaftet haben. Weil diese in Zeiten niedriger Zinsen unterschiedlich hoch ausfallen können, sind sie bei den meisten Policen nicht garantiert. Kunden haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.

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