Krankenversicherung:Auch an Alter und Krankheit denken

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Selbständige mit geringem Einkommen vernachlässigen oft die Vorsorge. Sie ist auch teuer: Schon ab 425 Euro Monatseinkommen gilt zum Beispiel ein Mindestbeitrag für die Krankenversicherung in Höhe von 337 Euro.

Von Jonas Tauber, Berlin

Daran scheitert so mancher hoffnungsvolle Finanzplan junger Selbständiger: Sie rechnen nicht ein, dass sie deutlich mehr Geld für den Schutz in einer gesetzlichen Krankenkasse aufbringen müssen als Angestellte. Denn mit Ausnahme von Künstlern und Publizisten, denen die Künstlersozialkasse unter die Arme greift, müssen die übrigen Selbständigen auch den Arbeitgeberbeitrag stemmen.

Dazu kommt eine Sonderbelastung für Selbständige mit einem niedrigen Einkommen. Schon ab 425 Euro Monatseinkommen gilt nämlich ein Mindestbeitrag für die Krankenversicherung in Höhe von 337 Euro, der anhand eines fiktiven monatlichen Gewinns in Höhe von derzeit 2230 Euro kalkuliert ist. Nur in Härtefällen und für Unternehmer, die einen Gründungszuschuss erhalten, ist eine Absenkung des Beitrags möglich.

Das trifft besonders Selbständige, die in Teilzeit arbeiten, sagt Andreas Lutz vom Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD). "Das führt dazu, dass viele Menschen bewusst weniger arbeiten, um unterhalb der Grenze von 425 Euro zu bleiben, ab der der Mindestsatz gilt." Der Verband macht sich deshalb dafür stark, dass der Mindestbeitrag abgeschafft wird und der Krankenkassenbeitrag für Selbständige sich auch bei geringem Einkommen nach der tatsächlichen Einkommenshöhe bemisst.

Lutz warnt Geringverdiener allerdings davor, das Problem mit dem Mindestsatz durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) lösen zu wollen. Im Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wo sich der Beitrag grundsätzlich nach dem Einkommen richtet, ist in der PKV das individuelle Krankheitsrisiko maßgeblich. Das kann für junge und gesunde Menschen zu einem geringeren Beitrag führen als in der GKV. Aber Vorsicht: Im Alter kann sich das Bild ins Gegenteil verkehren.

Anders als bei Angestellten wird bei Selbständigen kein Mindesteinkommen für einen Wechsel von der Kasse zu den Privaten vorausgesetzt. Für Gutverdiener kann ein Wechsel interessant sein, weil das Einkommen in der PKV für den Beitrag keine Rolle spielt, sagt Lutz. Wechselwillige müssen aber wissen, dass sie nicht wieder beliebig in die GKV zurückkehren können, etwa weil sie Kinder bekommen. In der gesetzlichen Krankenversicherung kann die Familie oft kostenlos mitversichert werden, bei privaten Anbietern nicht. Eine Rückkehr ist aber in der Regel nur dann möglich, wenn Selbständige sich anstellen lassen. Menschen über 55 ist auch dieser Weg verschlossen.

Zusätzlich zur Krankenversicherung empfiehlt Versicherungsberater Florian Greller Selbständigen eine Krankentagegeldversicherung. Mit einem solchen Vertrag lässt sich der Erwerbsausfall bei langer Krankheit absichern. Die Verträge greifen meist nach einer Frist von sechs Wochen. Selbständige sollen außerdem den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall prüfen, dass sie wegen Unfall oder Krankheit ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. "Aber nicht jeder bekommt den Schutz", sagt Greller. Wer Vorerkrankungen mitbringt, hat es schwer. Unter Umständen kann schon ein früher einmal geführtes psychologisches Beratungsgespräch ausreichen, damit ein Versicherer einen Interessenten ablehnt, berichtet Greller. Außerdem kalkulieren die Gesellschaften die Beiträge abhängig vom Beruf. Weil das Berufsunfähigkeitsrisiko bei handwerklichen Berufen als höher gilt, gibt es hier saftige Aufschläge.

Nicht alle Berufsgruppen haben bei der Versicherung die freie Wahl

Ob und wie Selbständige für das Alter vorsorgen, ist nicht allen Berufsgruppen frei überlassen. Einige von ihnen wie selbständige Trainer oder Hochschuldozenten sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie über 450 Euro verdienen. Sie müssen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeitrag selbst zahlen.

Speziell an Selbständige richtet sich die sogenannte Rürup- oder Basisrente. Dabei können Selbständige derzeit bis zu 23 362 Euro im Jahr steuerbegünstigt aus ihrem Brutto-Einkommen ansparen. Im Gegenzug muss die spätere Rente versteuert werden. Das lohnt sich, wenn das Einkommen im Alter wahrscheinlich geringer ausfallen wird als im Erwerbsleben. Der Nachteil: Sparer kommen erst bei Erreichen des Rentenalters an das Geld. Außerdem wird es nur als monatliche Rente ausgezahlt, nicht als angesparte Summe.

Die Verträge können sich für Selbständige lohnen, die viel verdienen, sagt Berater Greller. Gründern mit niedrigem Einkommen empfiehlt er, sich in der staatlichen Deutschen Rentenversicherung zu versichern. So sorgen sie unter bestimmten Voraussetzungen auch dafür vor, dass sich ihre Erwerbsfähigkeit einschränkt, denn ein Erwerbsminderungsschutz ist enthalten.

© SZ vom 01.06.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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