Krankengeld:Versicherte müssen sich selbst kümmern
Versicherte müssen für die rechtzeitige Abgabe ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse sorgen, um ihren Krankengeldanspruch zu sichern. Der Hausarzt jedenfalls ist zur Abgabe innerhalb der gesetzlichen Einwochenfrist nicht verpflichtet, auch wenn er ohnehin die Diagnosen der Krankenkasse mitteilen muss, entschied das Bundessozialgericht (AZ: B 3 KR 23/17 R). Im konkreten Fall war ein angestellter Mechaniker arbeitsunfähig erkrankt. Der Arzt übergab dem Versicherten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die er bei der Krankenkasse einreichen sollte. Doch diese ging erst später bei der Krankenkasse ein. Diese zahlte bis zu diesem Datum kein Krankengeld mehr.