Krankengeld für Eltern:Wer zahlt, wenn das Kind krank ist

Krankengeld für Eltern: Eltern in Nöten: Wer ein krankes Kind zu Hause hat, kann häufig nicht zur Arbeit gehen. Aber was ist mit der Lohnfortzahlung?

Eltern in Nöten: Wer ein krankes Kind zu Hause hat, kann häufig nicht zur Arbeit gehen. Aber was ist mit der Lohnfortzahlung?

(Foto: Dr. Wilfried Bahnmüller/mauritius images)

Für Eltern, die ihren kranken Nachwuchs pflegen, gibt es Kinderkrankengeld - aber nicht für alle und nicht unbeschränkt lange. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Von Berrit Gräber

Durchfall, Fieber, Mittelohrentzündung, Bronchitis: Auch im Sommer sind Kinder häufig krank. Für die berufstätigen Eltern wird eine längere Betreuung der Kleinen oft zum Kraftakt. Wer bleibt zu Hause, wer kann sich kümmern? Wie reagiert der Chef? Was ist mit Lohnfortzahlung? Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält Arbeitgeber zwar dazu an, Mitarbeiter aus unvermeidbaren, unverschuldeten Gründen vom Job freizustellen, ohne ihnen das Gehalt zu kürzen. Dazu verpflichtet sind sie aber nicht.

In sehr vielen Arbeitsverträgen ist die Lohnfortzahlung sogar explizit ausgeschlossen, vor allem für Führungskräfte, wie André Kasten erklärt, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Münchner Kanzlei Abeln. Zahlt der Chef nicht, kann die Krankenkasse mit dem Kinderkrankengeld einspringen. Aber: Wer profitieren will, muss gesetzlich pflichtversichert sein, sein Kind mitversichert. Alles gar nicht so einfach.

Was sagt das Gesetz?

Für Eltern von kleinen Kindern eine typische Situation: Die Kita ruft an, das Kind hat Fieber und muss sofort abgeholt werden. In solchen Situationen darf der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen, um sich um sein krankes Kind zu kümmern - wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung übernehmen kann, sagt Arbeitsrechtsanwalt Kasten. Der Mitarbeiter muss sich lediglich abmelden, bevor er geht. Der Freistellungsanspruch für berufstätige Eltern ist in Paragraf 616 BGB geregelt.

Wie viele Tage jemand zur Pflege seines kranken Kindes mit ärztlichem Attest und bei voller Bezahlung zu Hause bleiben kann - das steht nicht konkret im Gesetz drin. Das Problem: Arbeitgeber dürfen zugleich individuelle Vorgaben machen, etwa, dass sie Mitarbeiter nur für drei Tage bezahlt freistellen - oder auch für 10. Das regeln häufig Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen. Meist ist aber gar nichts drin. Viele Großbetriebe und Konzerne hebelten die Lohnfortzahlung gern komplett aus, meint Kastens. Rechtlich ist das möglich. Im Arbeitsvertrag stehen dann beispielsweise Formulierungen wie "nur tatsächlich geleistete Arbeit wird auch vergütet" oder der Satz, dass Paragraf 616 BGB ausdrücklich ausgeschlossen wird. "Wer unterschreibt, merkt meist gar nicht, was damit gemeint ist", sagt Kasten.

Was dann?

Zahlt die Firma während der Betreuungszeit nicht, wird für Eltern die Art ihrer Krankenversicherung entscheidend. Ist der betroffene Elternteil gesetzlich versichert, sollte er sich direkt an seine Krankenkasse wenden. Auf Antrag springt sie während der unbezahlten Freistellung ein und zahlt das sogenannte Kinderkrankengeld, wie Peter Schieber erklärt, Pressereferent bei der Techniker Krankenkasse in Bayern. Voraussetzungen: Auch das Kind ist gesetzlich versichert, unter zwölf Jahre alt, der Arzt hat ab dem ersten Tag der Krankheit ein Attest ausgestellt, die Betreuung ist aus ärztlicher Sicht erforderlich und im Haushalt lebt sonst niemand, der sich kümmern kann. Ist der Nachwuchs privat versichert, gibt es kein Krankengeld - auch wenn Mutter oder Vater in der Krankenkasse sind. Privatversicherte Eltern gehen ebenfalls leer aus, wie Schieber betont. Anders sieht es für Auszubildende mit Kind aus: Erkrankt ihr Nachwuchs, ist der Arbeitgeber immer verpflichtet, die Vergütung weiterzuzahlen. So will es das Berufsbildungsgesetz.

Wie viel Geld gibt es?

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Krankenkasse ab dem ersten Tag 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wie beim normalen Krankengeld. Wer in den letzten zwölf Monaten vom Arbeitgeber einmalige Zahlungen bekam wie zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, kann bis zu 100 Prozent Kinderkrankengeld bekommen. Jeweils abzüglich der Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Außerdem gibt es eine Höchstgrenze fürs Kinderkrankengeld. 2018 liegt sie bei 103,25 Euro pro Tag. Die Lohnersatzleistung muss bei der Steuererklärung angegeben werden.

Wie lange wird gezahlt?

Für jedes Kind, das gesetzlich versichert ist, sind pro Kalenderjahr bis zu zehn Arbeitstage Kinderkrankengeld möglich. Sowohl die Mutter als auch der Vater haben einen Anspruch darauf, wenn beide berufstätig sind. Pro Kind können sie zusammen bis zu 20 Arbeitstage erhalten. Bei mehreren Kindern sind jeweils bis zu 25 Arbeitstage im Jahr Kinderkrankengeld möglich. Insgesamt sind damit bis zu 50 Arbeitstage pro Familie abgesichert. Alleinerziehende bekommen bis zu 20 Arbeitstage pro Kind. Die Regelung ist in Paragraf 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) festgeschrieben.

Eltern von schwerstkranken Kindern, die nur noch wenige Wochen oder Monate zu leben haben, können zeitlich unbegrenzt Krankengeld bekommen. Ist es medizinisch notwendig, dass eine Mutter oder der Vater das Kind zu einem Klinikaufenthalt begleitet und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, erstattet die Kasse unter Umständen auch einen Verdienstausfall. Für Beamte auf Bundes- und Landesebene gibt es Sonderregeln.

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