Korruptionsskandal:Ex-Siemens-Manager umgeht Auslieferung

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde: Karlsruhe blockiert die Auslieferung des früheren Siemens-Managers Christoforakos nach Griechenland - zumindest vorerst.

Der unter Korruptionsverdacht stehende ehemalige Siemens-Chef in Griechenland, Michael Christoforakos, darf vorerst nicht nach Griechenland ausgeliefert werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Eine Verfassungsbeschwerde von Christoforakos war damit erfolgreich.

Gegen Christoforakos besteht ein Europäischer Haftbefehl der griechischen Behörden, in dem ihm Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Geldwäsche zur Last gelegt wird.

Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte die Auslieferung nach Griechenland am 10. August für zulässig erklärt. Daraufhin bewilligte die Generalstaatsanwaltschaft München die Auslieferung und leitete sie in die Wege. Der Ex-Siemens-Manager legte gegen diese beiden Entscheidungen Verfassungsbeschwerde ein.

Grundrecht verletzt

Das Bundesverfassungsgericht entschied nun, dass Christoforakos durch die angegriffenen Entscheidungen in seinem Grundrecht auf Schutz vor Auslieferung verletzt sei. Diese Entscheidungen wurden aufgehoben. Damit sei über die Auslieferung aber "nicht endgültig entschieden". Vielmehr sei das OLG München zu einer neuen Entscheidung aufgerufen.

Mitte Mai war der frühere Siemens-Manager aus Griechenland geflohen und im Juni in Oberbayern festgenommen worden. Am 1. Juli kam Christoforakos, der die deutsche und die griechische Staatsangehörigkeit besitzt, wegen Fluchtgefahr in Auslieferungshaft.

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