Kontrolle von Einnahmen aus E-Commerce:Staat will Ebay-Verkäufe von Hartz-IV-Empfängern beobachten

Arbeitslosenzahl steigt auf 2,840 Millionen

Die Bundesagentur für Arbeit will Hartz-IV-Empfänger im Netz beobachten

(Foto: dpa)

Wer Hartz IV bezieht und auf Ebay verkauft, muss vorsichtiger werden: Die Bundesagentur für Arbeit will Daten über Online-Verkäufe von Leistungsempfängern sammeln lassen. Dabei dürfte sie auf eine Software zurückgreifen, mit der die Regierung seit Jahren Steuerbetrüger aufspürt.

Von Jannis Brühl

In Zeiten der NSA-Affäre wollen Behörden erst recht nicht als Spitzel dastehen. "Es geht nicht um eine Überwachung von Hartz-IV-Empfängern. Jobcenter sind keine Verfolgungsbehörden", sagt eine Sprecherin der Arbeitsagentur Süddeutsche.de. Mehr als hundert Vorschläge hat das Amt ausgearbeitet, die Harz-IV-Empfänge betreffen. Die Agentur betont, dass darunter mehrere sind, von denen diese profitieren sollen, zum Beispiel die Aufhebung verschärfter Sanktionen für junge Arbeitslose. Doch auf der Liste steht auch ein Punkt, nach dessen Umsetzung sich Leistungsbezieher zweimal überlegen dürften, ob sie Dinge auf Ebay oder anderen Online-Plattformen verkaufen.

Die Agentur will speziell Einkünfte von Hartz-IV-Empfängern aus E-Commerce, also Verkäufen im Netz, erfassen lassen. Offiziell heißt das "Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet". Die Sprecherin nennt es auch: "Beobachtung des Internets".

Die Vorschläge hat die Agentur in eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingespeist, die wiederum die Ergebnisse dem Gesetzgeber übergeben will. Besonders froh ist die Sprecherin nicht, dass sich die Bild-Zeitung am Donnerstag auf ihrer Titelseite ausgerechnet diesen Punkt herausgegriffen hat. Der Agentur gehe es schließlich nur um die "konsequente Bekämpfung von Leistungsmissbrauch, um die Interessen der Solidargemeinschaft der Steuerzahler zu schützen". Einnahmen aus Privatverkäufen und Gewerben sollen beobachtet und auf die staatliche Leistung angerechnet werden. Viele Verkäufer geben diese Einnahmen nicht an, glaubt die Agentur. "Nach vorsichtiger Schätzung" könnte es um Rückforderungen von zehn Millionen Euro jährlich gehen. Zudem sollen nicht mehr nur Daten des Hartz-IV-Empfängers selbst, sondern auch die "sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft" bei anderen Behörden abgerufen werden dürfen.

Die Arbeitsagentur würde nicht selbst Daten über Einkünfte aus dem Netz sammeln. Das soll der Sprecherin zufolge das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übernehmen: "Diese Behörde verfügt schon heute über die für diese Aufgabe erforderliche Hard- und Software, womit keine oder nur geringfügige Kosten im IT-Bereich entstünden." Werde das BZSt misstrauisch, solle in Zukunft die Arbeitsagentur alarmiert werden: "Wir würden Informationen bekommen, wenn irgendetwas Verdächtiges identifiziert würde."

Das BZSt dürfte dazu das System Xpider (englisch für extended spider - "erweiterte Spinne") einsetzen, mit dem Behörden seit einem Jahrzehnt automatisiert Internet-Plattformen nach Anzeichen für "unternehmerische Tätigkeit" und Steuerbetrug durchsuchen. Der Webcrawler wurde von der Deutschen Börse AG entwickelt. In einer Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion erklärte die Bundesregierung 2008: "Das XPIDER-System ist in der Lage, automatisiert Internetseiten zu identifizieren, die anhand vorgegebener eindeutiger Merkmale auf eine unternehmerische Tätigkeit schließen lassen." Sie schrieb damals von 100.000 durchsuchten Seiten pro Tag, wegen des verbesserten Xpider und des Booms im Online-Handel dürften es heute deutlich mehr sein.

Laut BZSt dürfte es in Zukunft für Xpider "technisch möglich sein, auch die unternehmerischen Tätigkeiten von Hartz-IV-Empfängern zu ermitteln". Darüber müsse aber das Bundesfinanzministerium entscheiden.

Oder der Bundestag. Denn für die Änderung dürfte eine Gesetzesänderung nötig sein. Paragraf 5, Absatz 1, Nummer 17 des Finanzverwaltungsgesetzes erlaubt dem BZSt schon heute, "elektronisch angebotene Dienstleistungen" zu überwachen, allerdings bezieht sich das Gesetz nur auf den Kampf gegen Umsatzsteuerbetrug. Das Amt sammelt Informationen über E-Commerce-Verkäufe in der Datenbank ZAUBER, wo sie mit anderen Steuerdaten abgeglichen werden.

Schon bisher müssen Einnahmen aus Verkäufen im Internet der Agentur gemeldet werden, wie andere Einkünfte auch. Die Freibeträge würden nach einer Änderung erhalten bleiben: Einnahmen bis 100 Euro werden nicht angerechnet, bis 1000 Euro werden 20 Prozent nicht angerechnet, bis 1200 Euro zehn Prozent.

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