Wer sich nicht beschwert, ist einverstanden - nach diesem Motto haben Banken und Sparkassen über viele Jahre hinweg gehandelt. Bei Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa der Einführung oder Erhöhung von Gebühren für das Girokonto, haben die Geldhäuser ihre Kunden informiert und eine Widerspruchsfrist eingeräumt. Wenn die Kunden nicht widersprochen haben, werteten die Banken das als Zustimmung. Ende April dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Diese sogenannte "fingierte Zustimmung" ist unzulässig. Banken müssen Preiserhöhungen ausdrücklich mit ihren Kunden vereinbaren und deren Einverständnis einholen. Das bedeutet auch: Die Geldinstitute sind jetzt verpflichtet, nicht rechtmäßig vereinbarte Gebühren zurückzahlen.
Girokonto:So holen sich Bankkunden unzulässige Kontogebühren zurück
Millionen Verbraucher haben zu Unrecht Gebühren für ihr Girokonto bezahlt. Sie können sie von der Bank zurückfordern. Allerdings zeigen sich längst nicht alle Geldhäuser kooperativ.
Von Sonja Salzburger
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