Der ab 2015 geplante gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro soll nicht für die derzeit etwa eine Million Langzeitarbeitslosen gelten. Auf diesen Kompromiss habe sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit den anderen Ministerien verständigt, erfuhren die Nachrichtenagenturen Reuters und dpa übereinstimmend aus Regierungskreisen.
Arbeitgeber dürfen demnach generell Langzeitarbeitslosen nach der Aufnahme einer neuen Beschäftigung sechs Monate weniger zahlen als der gesetzliche Mindestlohn vorgibt. Im vergangenen Jahr hätte dies etwa 180 000 Menschen betroffen, hieß es aus Regierungskreisen. Ursprünglich wollte Nahles nur Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn ausklammern, wenn deren Arbeitgeber Lohnzuschüsse erhalten. Das waren in den vergangenen Jahren weniger als 20 000 Langzeitarbeitslose.
Mit diesem Zugeständnis ging Nahles auf Kritiker in der Union und in der Wirtschaft zu. Mit der Verständigung in der Bundesregierung steht nach Angaben aus der Koalition der am Mittwoch geplanten Zustimmung des Kabinetts zum Gesetzentwurf von Nahles nichts mehr im Weg.