Ach, was soll man nur anstellen mit den Abermilliarden, die in die Staatskassen fließen? Die Politiker streiten, ob Steuern gesenkt, Sozialleistungen erhöht, Straßen gebaut oder Schulden getilgt werden sollen. Ein Vorschlag zur Güte: Bringt endlich Schwung in Dörfer und Kleinstädte. Denn die Lage in vielen ländlichen Regionen, im Westen wie im Osten übrigens, ist eine große nationale Schmach.
Die Rede ist nicht von den Siedlungen rund um prosperierende Metropolen, den sogenannten Speckgürteln. Dort lebt es sich ziemlich kommod, jedenfalls dann, wenn man ganz gut verdient. Es geht um, Pardon, jene Hungerriemen, jene Gegenden, die ihre florierenden Jahre hinter sich haben, weil Kohlegruben geschlossen sind, Lederfabriken auch und Tuchmanufakturen. Und um jene, die noch nie in den Genuss einigermaßen guter Zeiten gekommen sind.
Die bittere Bestandsaufnahme lautet: Diese Regionen bluten aus. Wer nach der Schule eine Ausbildungsstelle sucht, von einem Studienplatz ganz zu schweigen, wandert ab. Die Häuser der Eltern und Großeltern verfallen, die Busse fahren bestenfalls vier Mal pro Tag in den nächstgrößeren Ort, der Arzt ist 20 Kilometer weit weg, das nächste Krankenhaus auch. In einer solchen Gegend mag man nicht besonders gern leben.
Die lamentable Lage kann man nicht allein den örtlichen Politikern zur Last legen. Die Bundesländer, die den verfassungsrechtlichen Auftrag haben, die Gemeinden finanziell anständig auszustatten, müssen in ihrer Mehrzahl in den Etats streichen, um die Schuldenbremse einzuhalten. Sie sparen anderslautender Bekundungen zum Trotz allzu gern auf Kosten der Dörfer und Städtchen.
Allein werden die Länder eine Kraftanstrengung zugunsten der ländlichen Regionen also nicht stemmen können. Der Bund muss sich engagieren, weitaus stärker als bislang. Keine Sorge, der deutsche Föderalismus wird dadurch nicht aus den Fugen gehoben. Im Gegenteil. Er wird auf die Füße gestellt. Schließlich ist die Herstellung gleichartiger Lebensverhältnisse eine Vorgabe im Grundgesetz und damit eindeutig eine gesamtstaatliche Pflicht.