Nur gut ein Jahr hat es gedauert, bis die neue Verfahrensart mit dem sperrigen Namen "Musterfeststellungsklage" gleich beim ersten Praxistest auf Grund gelaufen ist. Mehr als 440 000 Dieselfahrer, die sich der Klage gegen Volkswagen angeschlossen haben, sehen gerade ihre Hoffnung auf eine angemessene Entschädigung schwinden. VW hatte vergangene Woche die Verhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband abgebrochen und den Dieselfahrern stattdessen individuelle, eher bescheidene Vergleichsangebote gemacht: Es ist kein gutes Angebot für die Kläger, die wiederum nicht wissen, ob noch mehr rauszuholen ist. Oder eben gar nichts. Nun treffen sich die Kontrahenten doch wieder vor dem Güterichter. Aber die Zeichen stehen - aus Sicht der Verbraucher - nicht gerade auf Erfolg
Wirklich überraschend kommt das nicht. Es hat nicht an Warnungen gefehlt, die neue Verbraucherklage werde eben nicht die Durchschlagskraft entfalten, mit der ihre Urheber sie rhetorisch aufzuladen versuchten. Wie die VW-Anwälte vorgegangen sind, belegt eindrucksvoll, wie berechtigt die Warnungen waren. Mit ihren Angeboten an die Dieselfahrer wollen sie die Front des Klägerkollektivs aufbrechen und damit der Klage die Reste ihrer ohnehin geringen Wucht nehmen. Begünstigt wird das Manöver durch die Konstruktionsfehler, an denen die Musterfeststellungsklage leidet. Das beginnt schon mit der Anmeldung ins Klageregister: Weil es dabei keinerlei Prüfung gibt, kennt auch der Bundesverband nicht die exakte Zahl derer, die einen potenziellen Anspruch haben. Er weiß also selbst nicht, welche Macht er hat. So etwas funktioniert weder im Kartenspiel noch in der Wirklichkeit.
Der Grundfehler der Klageart liegt darin, dass es ihr nicht gelingt, die enormen Kräfte zu bündeln, die in Hunderttausenden Ansprüchen stecken. Das aber wäre in einem modernen Wirtschaftssystem notwendig, nicht nur, damit der einzelne Verbraucher im Rechtsstreit gegen ein globales Unternehmen überhaupt die Chance hat, an sein Geld zu kommen. Effektiver Rechtsschutz ist zugleich ein Steuerungsinstrument, das die Firmen zur Vorsicht mahnt. Wer weiß, dass es am Ende richtig teuer werden kann, der wird sich sehr genau überlegen, ob er wirklich seine Abgaswerte mit Abschaltvorrichtungen manipulieren will.
Einzelkläger müssen mit ausgebufften Kanzleien um ihr Geld streiten
Die Musterfeststellungsklage ist ein Verfahren mit eingebauter Bremse: Sie ist nur auf grundsätzliche Feststellung eines Anspruchs gerichtet, liefert den Klägern aber keinen Leistungstitel. Das bedeutet, dass sich die Klägermacht, die in der gemeinsamen Klage angelegt ist, ausgerechnet in der entscheidenden Phase wieder zerstreut - dann, wenn es um die Durchsetzung von Ansprüchen geht.
Ums Geld kämpft jeder für sich allein, zwar mit einem Feststellungsurteil im Rücken, aber mit ausgebufften Anwaltskanzleien auf der Gegenseite. Das Machtgefälle, das der kollektive Rechtsschutz beheben sollte, ist vielleicht flacher geworden. Aber oben anzukommen, bleibt für den Einzelkläger trotzdem ein schwerer Weg. Und ein langer dazu: Je weiter ein möglicher Anspruch in der Zukunft liegt, desto schwächer ist die Position des Klägers auch in Vergleichsverhandlungen. Für Dieselkläger gilt das ganz besonders, weil von ihren Ansprüchen möglicherweise der Gegenwert einer weiteren Nutzung der Autos abgezogen werden muss. Die Zeit läuft gegen sie.
Das Bundesjustizministerium sollte das VW-Verfahren daher zum Anlass nehmen, sich möglichst rasch an eine echte Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes zu machen. Dafür bedarf es keiner "Klageindustrie" nach US-Vorbild - was übrigens ohnehin nur ein Kampfbegriff einer "Klageabwehrindustrie" der Unternehmen ist. Für eine Reform könnten die Pläne der EU-Kommission zur Einführung kollektiver Klageformen einen Anstoß geben. Vorschläge liegen längst auf dem Tisch, zum Beispiel eine Gruppenklage, die auf durchsetzbare Ansprüche gerichtet ist. Auch für Vergleiche gäbe es bessere Lösungen, etwa in Form eines verbindlichen, gerichtlich genehmigten Kollektivvergleichs, der dann wirklich einen Strich unter die Sache machen würde. Das würde den Verbrauchern helfen. Und ganz nebenbei auch der unter den Dieselklagenden ächzenden Justiz.