Sicher, Heiko Maas hat jede Menge zu tun. Terrorabwehr, Schutz vor Stalking, Mietpreisbremse, Kampf gegen Hass-Botschaften im Internet und vieles mehr. Der Bundesjustizminister ist gut beschäftigt. Das ist aber noch lange kein Grund, ein anderes wichtiges Projekt schleifen zu lassen. Vor einem Jahr hat die Regierung eine Art Musterklage für Verbraucher in Aussicht gestellt. Wer sich mit falschen Versprechungen und schlechter Ware hereingelegt fühlt, könnte dann zusammen mit Leidensgenossen besser gegen große Unternehmen vorgehen. Könnte versuchen, sogar mächtige Konzerne zur Rechenschaft zu ziehen, was in Deutschland bislang schier aussichtslos ist.
Die Idee der Musterklage war eine Reaktion des Justizministeriums auf die Abgas-Affäre bei Volkswagen. Der Autokonzern hat weltweit mehr als zehn Millionen Käufern Diesel-Fahrzeuge mit manipulierten Schaftstoffwerten angedreht, was im September 2015 schließlich aufflog. Schon allein dieser Fall zeigt, dass Rechte für Verbraucher nötiger denn je wären. Doch das Justizressort lässt sich viel Zeit und arbeitet gerade mal an einem Entwurf. Ein Jahr, das ist aber mehr als genug, um die Voraussetzungen für eine Musterklage zu schaffen.
Maas und sein Ministerium, die ansonsten ein Gesetz nach dem anderen auf den Weg bringen, lassen ausgerechnet den Verbraucherschutz links liegen. Zum Schaden vieler Millionen Kunden, nicht nur von VW. In vielen Fällen können Unternehmen zu Unrecht eingestrichene Gebühren und Gewinne behalten, weil nur wenige Kunden sich wehren. Weil es keine Musterklage gibt, mit der Verbraucher-Verbände für alle Betrogenen deren Geld zurückholen könnte. Davon profitieren Energieunternehmen, Versicherer, Telefongesellschaften. Und davon profitiert jetzt auch Volkswagen.
Die Konzerne werden vor ihren Aktionären und Kunden geschützt
Aktionären, die sich von ihren Unternehmen getäuscht sehen und auf Schadenersatz klagen, ergeht es kaum besser. Hier hat die Regierung zwar schon gehandelt, und Musterprozesse sind möglich. Sie erweisen sich aber als Muster ohne Wert. Einen Schritt vor, zwei zurück, so laufen diese Verfahren oftmals ab. Bei der Deutschen Telekom, die ihre Anleger bei einem US-Deal getäuscht haben soll, sieht das so aus: erste Instanz, zweite Instanz, dritte Instanz, und dann über die zweite Instanz wieder zurück zum Anfang. 15 Jahre dauert das schon, und die 20 Jahre werden wahrscheinlich auch noch voll. Bei der Skandalbank Hypo Real Estate dürfte das so ähnlich laufen. Verzögerungstaktik wird belohnt statt bestraft.
Die Politik der Bundesregierung nährt den Verdacht, Kanzlerin Angela Merkel und ihre Minister wollten die Unternehmen vor ihren Aktionären und vor ihren Kunden schützen. Ein paar Fortschritte wie etwa Schlichtungsstellen, die hier und da geschaffen werden und die nicht einmal verpflichtend sind, ersetzen nicht die große Lösung. Die kann nur lauten: Überschaubare Prozesse, in denen rasch Recht gesprochen wird. In den USA klappt das, warum also nicht auch in Deutschland? Es müssen ja nicht gleich so hohe Milliardenbeträge sein wie in Übersee, die in der Summe selbst finanzstarke Konzerne ruinieren könnten.
Merkel und Maas treiben mit ihrer Hinhalte-Taktik die Aktionäre und Verbraucher jenen Großkanzleien zu, die sich von großen Verfahren das große Geschäft erhoffen. Zusammen mit Firmen vor allem aus dem Ausland, die lange Prozesse finanzieren, um kräftig daran zu verdienen. Mutmaßlich betrogenen Anlegern und Kunden bleibt nichts anderes übrig, als solche Hilfe in Anspruch zu nehmen, solange sie von der eigenen Regierung im Stich gelassen werden. Wer kann sich schon im Alleingang teure Gerichtsverfahren gegen finanzkräftige Konzerne leisten. Anschließend jammert die Regierung, man wolle keine "Klageindustrie" zu Lasten der Unternehmen. Unglaubwürdiger geht es nicht.
Die Regierung schadet auch der Justiz, die mit Wirtschaftsverfahren ohnehin überlastet ist. Die Gerichte müssen jahrelang Hunderte oder gar Tausende einzelne Verfahren abarbeiten, die besser in einem Prozess gebündelt wären, in dem dann für Hunderttausende oder Millionen Kunden alles geklärt würde. Per Musterklage. Minister Maas muss das ja nicht selbst erledigen. Für den Verbraucherschutz hat er den Staatssekretär, der sich bestens auskennt. Gerd Billen war jahrelang Vorstand der deutschen Verbraucherzentrale. Billen war es auch, der vor einem Jahr gleich nach Beginn der Abgas-Affäre bei Volkswagen die Musterklage ins Spiel brachte. Inzwischen ist von Billen dazu nichts mehr zu hören. Der frühere Verbraucher-Vertreter taucht ab.