Corona-Schäden:Versicherer sollten Gastronomen endlich angemessen entschädigen

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Ein Münchner Wirt erhält wegen der Corona-Ausfälle eine Million Euro von seiner Versicherung. Die sollte lieber einlenken, statt in Berufung zu gehen - sonst droht der Branche ein Vertrauensverlust.

Kommentar von Friederike Krieger

Rund eine Million Euro muss die Versicherungskammer Bayern (VKB) wegen der Corona-Betriebsschließung an Christian Vogler zahlen, den Pächter des Münchner Augustiner-Kellers. Das hat das Landgericht München I entschieden. Das Urteil ist richtig und wird hoffentlich Signalwirkung für die 86 weiteren Klagen entfalten, die Unternehmer allein beim Landgericht München eingereicht haben.

Es ist schade, dass es überhaupt so weit kommen musste. Schuld sind die Versicherer. Sie haben es verpasst, ihre Vertragsbedingungen klar und deutlich zu formulieren - und zwingen ihre Kunden so in langwierige Prozesse.

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Es mag stimmen, dass die Betriebsschließungspolicen nie darauf ausgerichtet waren, großflächige Pandemie-Schäden zu decken. Die Verträge, die vor allem Lebensmittelbetriebe, Gastronomen und Hoteliers abgeschlossen haben, sollen finanzielle Einbußen ausgleichen, wenn die Behörden wegen einer Infektionskrankheit ihren Betrieb schließen. Die Versicherer haben hier eher an Fälle wie eine vereinzelt auftretende Salmonelleninfektion gedacht und die Prämien entsprechend niedrig kalkuliert.

Dann hätten sie aber auch so ehrlich sein und Pandemie-Schäden klar in ihren Bedingungen ausschließen müssen. Doch das macht sich im Verkaufsgespräch natürlich nicht gut. Das Argument, vor Corona habe man mit einer Pandemie nicht rechnen können, zieht nicht. Solche Szenarien haben die Versicherer schon Jahre vor Covid-19 intern durchgespielt.

Besonders im aktuellen Fall ist es unverständlich, warum die Bedingungen so schwammig sind. Denn Vogler vom Augustiner-Keller hatte die Police erst Anfang März abgeschlossen - auf Anraten der Versicherungskammer, die ihn vor einer Deckungslücke wegen Corona warnte.

Als der Ernstfall eintrat und das Lokal für gut zwei Monate schließen musste, verweigerte die VKB die Zahlung. Sie begründete dies damit, dass es zu keiner Corona-Infektion im Betrieb gekommen sei. "Abstrakt-generalpräventive Gesundheitsmaßnahmen" wie der Lockdown seien nicht versichert. Das stand so allerdings nicht in den Bedingungen, wie auch das Landgericht feststellt. Zu Recht erklärten die Richter auch die Klausel zu den versicherten Krankheiten für unwirksam. Sie war veraltet und erwähnte das Coronavirus mit keinem Wort - obwohl Covid-19 zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schon im Infektionsschutzgesetz stand, das die Grundlage für behördliche Betriebsschließungen ist.

Für den Wirt des Augustiner-Kellers ist das Urteil des Landgerichts nur ein Etappensieg. Die VKB will in Berufung gehen. Andere Versicherer werden wahrscheinlich genauso verfahren, sodass es noch Jahre dauern könnte, bis der Streit beendet ist.

Das Vergleichsangebot wirkte wie ein schlechter Witz

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Großbritannien. Um die Deckungsfrage schnell zu klären, hat die Finanzaufsicht dort eine Reihe von Versicherern in Musterprozessen verklagt. Der Großteil der Policen deckt das Coronavirus ab, befanden die Richter. Bis zu 370 000 Unternehmen können davon profitieren. Viele Versicherer gehen zwar in Berufung, aber diese Fälle sollen im Schnellverfahren direkt vom obersten Gerichtshof entschieden werden.

Das funktioniert hierzulande leider nicht, die deutsche Aufsicht würde das nie tun. Es gibt nur einen Weg: Statt bis zum Bundesgerichtshof zu prozessieren, sollten die Versicherer zur Vernunft kommen und sich endlich mit ihren Kunden auf angemessene Vergleichssummen einigen. Der sogenannte bayerische Kompromiss, den viele Versicherer ihren Kunden anbieten, ist nicht die Lösung. Unter der Annahme, dass 70 Prozent der entstandenen Betriebsschließungsschäden schon durch Staatshilfen gedeckt sind, bieten sie an, die Hälfte des verbleibenden Schadens zu übernehmen, also 15 Prozent.

Für den Wirt des Augustiner-Kellers ging diese Rechnung vorn und hinten nicht auf. Anspruch auf Corona-Soforthilfe hat er nicht, stattdessen 800 000 Euro Schulden bei der Bank. Das Vergleichsangebot der Versicherungskammer Bayern über 152 100 Euro wirkt da wie ein schlechter Witz.

Die Versicherer sollten aufhören, dem Rat ihrer Anwälte zu folgen, und stattdessen auf ihre Kunden hören. Das ist auch in ihrem eigenen Interesse. Mit ihrem momentanen Verhalten schädigen sie ihren Ruf nachhaltig und verbauen sich die Chance, in Zukunft vom Mittelstand als echter Helfer in der Not ernst genommen zu werden.

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