Kommentar:Akten her!

In der Abgas-Affäre kommt es auf die Verfassungsrichter an: Sie müssen dafür sorgen, dass der VW-Konzern die eigenen Ermittlungsunterlagen an den Staatsanwalt herausgibt.

Von Klaus Ott

Akten, Akten und noch einmal Akten; teils noch ganz altmodisch in Papier, teils elektronisch gespeichert: Die Anwälte der Großkanzlei Jones Day, die im Auftrag des Autokonzerns Volkswagen dessen Abgasaffäre untersuchen, haben Unmengen von Material zusammengetragen. Mails, Skizzen, Vermerke, und was sich sonst noch alles bei VW zu den jahrelang manipulierten Schadstoffmessungen finden ließ. Dazu die Niederschriften von mehr als 700 Gesprächen, in denen Jones Day zahlreiche Beschäftigte des Autoherstellers und seiner Tochter Audi zu der bei Dieselfahrzeugen heimlich eingebauten, illegalen Software befragt hat.

Alles Akten, die unter Umständen Aufschluss geben könnten über das Ausmaß der Affäre; wer verstrickt ist und wer nicht. Doch ausgerechnet jene, die noch weit mehr als Jones Day den Auftrag haben, das alles aufzuklären, sollen nichts davon zu sehen bekommen. Volkswagen und Jones Day versuchen mit allen rechtlichen Mitteln zu verhindern, dass die Staatsanwaltschaft München II Einblick in diese Unterlagen bekommt. So agiert nur jemand, der viel zu verbergen hat. Der nicht will, dass die ganze Wahrheit ans Licht kommt. Weshalb es dringend notwendig wäre, diesem Treiben ein Ende zu setzen. Und genau das sollte das Bundesverfassungsgericht tun, wenn es demnächst über einen Einspruch von VW und Jones Day entscheidet.

Das Verfassungsgericht muss ein Zeichen setzen. Ein Ausrufezeichen!

Die Staatsanwaltschaft München II, die im Fall Audi ermittelt, hat bei Jones Day 185 Akten und Hefter und viele elektronische Dateien beschlagnahmt. Die Ermittler sagen: Nur wenn sie wüssten, was auf welche Weise intern bei VW und Audi untersucht worden sei, könnten sie der Affäre auf den Grund gehen. Der Konzern und die Kanzlei entgegnen, sie seien in ihren Grundrechten verletzt worden; vor allem dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Zudem gelte das Anwaltsgeheimnis. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe müsse die Akten sperren. Das haben die Karlsruher Richter vorläufig getan, bis zu einer endgültigen Entscheidung voraussichtlich im Januar.

Sollten VW und Jones Day obsiegen, dann hätte das verheerende Folgen. Dann wäre eine Aufklärung von großen Wirtschaftsdelikten kaum noch möglich. Dann könnten Konzerne mit eigenen Untersuchungen den staatlichen Ermittlern zuvorkommen; könnten brisante Akten in Anwaltskanzleien auslagern und vor dem Zugriff der Behörden schützen; könnten einen rechtsfreien Raum schaffen. Und welcher Beschäftigte würde sich dann noch trauen, bei Kriminalbeamten und Staatsanwälten auszupacken, wenn er bei den Untersuchungen im eigenen Konzern den Eindruck bekäme, dass er besser den Mund hält. Dass er sich besser nicht mit den Oberen anlegt.

Die für die Ingolstädter VW-Tochter Audi zuständigen Staatsanwälte in München haben sich, ehe sie endlich durchgriffen, von Jones Day lange Zeit vorführen lassen. Die Ermittler haben sich von der Kanzlei mit mündlichen Auskünften abspeisen lassen; haben wie Schuljungen brav das wenige mitgeschrieben, das Jones Day preisgab. Das waren, welch Wunder, nur Verdachtsmomente gegen Mitarbeiter und Manager aus der mittleren Ebene. Nichts gegen den Vorstand oder gar Vorstandschef Rupert Stadler, obwohl es auch da viel zu untersuchen und zu kritisieren gäbe. Ob Jones Day über Stadler & Co. nichts gefunden hat oder nichts finden wollte, das bedarf genauso der Aufklärung wie die Abgasaffäre selbst. Weil sich nur so ermitteln lässt, ob bei Audi und Volkswagen weiterhin vertuscht wird; wie früher, ehe der weit überhöhte Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide aufflog.

Um diese Fragen zu beantworten, brauchen die staatlichen Ermittler den vollen Zugriff auf die Akten von Jones Day. Alles andere liefe, zumindest teilweise, auf eine Privatisierung des Rechtsstaats hinaus. Konzerne, die gelogen und betrogen haben, könnten sich geschickt aus der Affäre ziehen. Könnten Top-Verdiener (besser gesagt: Top-Kassierer) wie den früheren VW-Chef Martin Winterkorn weiter schonen. Könnten Leute wie Stadler, die nicht gewusst haben oder nicht wissen wollten, was im eigenen Haus geschah, weiter im Amt belassen. Während andere, die aus den mittleren Etagen, ihre Köpfe hinhalten müssen.

Wie Audi und Volkswagen und deren Hauptaktionäre, die Familien Porsche und Piëch, bislang mit der Affäre umgehen, das hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Jetzt muss wenigstens der Rechtsstaat funktionieren. Das aber geht nur, wenn das Bundesverfassungsgericht die staatlichen Ermittler stärkt und so ein Zeichen setzt. Ein Ausrufezeichen!

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