Kolumne: Lex Digitalis:So ist das Leben

Kolumne: Lex Digitalis: An dieser Stelle schreiben jeden Mittwoch Marc Beise, Helmut Martin-Jung (München) und Jürgen Schmieder (Los Angeles) im Wechsel.

An dieser Stelle schreiben jeden Mittwoch Marc Beise, Helmut Martin-Jung (München) und Jürgen Schmieder (Los Angeles) im Wechsel.

Die EU-Kommission will ihre Ideen für die digitale Zukunft präsentieren. Dabei geht es um viel: Tech-Konzerne dürfen keine Geschäfte ohne Rücksicht auf Bürgerrechte machen.

Von Karoline Meta Beisel

Solange die EU im analogen Zeitalter steckte, konnte man die Brisanz eines politischen Themas noch in Zentimetern messen: an der Höhe des Stapels, der entsteht, wenn man alle Positionspapiere, Berichte, Entwürfe, Gegenentwürfe, Weißbücher, Grünbücher und Visionen, die zu einem Thema geschrieben werden, auf einen Haufen schmeißt. Aber selbst die Sitzungen der EU-Kommission sind inzwischen papierlos, außerdem sind Daten in Brüssel das neue Frittenfett, darum müsste man jetztstatt dessen ein Programm schreiben, das berechnet, wie viele Mega- oder eher Gigabytes... - aber das macht natürlich keiner, dafür sind alle viel zu beschäftigt mit ihren Positionspapieren!

Die Aufregung ist jedenfalls riesig vor einem Termin in der kommenden Woche: Am 19. Februar will die EU-Kommission ihre Ideen für die digitale Zukunft der EU präsentieren. Insgesamt drei Papiere wird Digital-Oberkommissarin Margrethe Vestager dann vorstellen, darunter auch ein Weißbuch über künstliche Intelligenz.

Was das eigentlich sein soll, ein Weißbuch, und wo genau der Unterschied zu einem Grünbuch ist, das kann einem auch in Brüssel keiner richtig erklären. Klar ist aber, was ein Weißbuch jedenfalls nicht beinhaltet: die konkreten Rechtsvorschriften, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit eigentlich hatte vorschlagen wollen, und die nun statt dessen im vierten Quartal dieses Jahres folgen sollen.

Diese Tatsache hat zwei Konsequenzen: Zum einen müssen Tech-Konzerne jedenfalls erst einmal noch keine neuen Vorschriften fürchten, die sie - je nach Sichtweise - an fabelhaften Innovationen oder an Geschäftemacherei ohne Rücksicht auf Bürgerrechte hindern würden. Und zum anderen ist es weiterhin möglich, den Inhalt der angekündigten Gesetzesvorschläge zu Sicherheit, Haftung, Grundrechten oder Daten noch zu beeinflussen. Und genau das ist der Grund, warum in Brüssel gerade so viele Positionspapiere zu diesen Themen herumgereicht werden; nicht nur von Think Tanks, Verbänden oder Stiftungen, sondern auch im Europaparlament.

Am Dienstagnachmittag haben in Straßburg gleich drei Europaabgeordnete aus dem Rechtsausschuss in einer Partei- und Ländergrenzen überwindenden Pressekonferenz neue Berichte zu einzelnen Fragen der künstlichen Intelligenz angekündigt. Der spanische Sozialdemokrat Ibán García del Blanco arbeitet an einem Rechtsrahmen, der sich mit den ethischen und grundrechtlichen Implikationen bei der Anwendung von künstlicher Intelligenz beschäften soll; der französische Liberale Stéphane Séjourné beschäftigt sich mit urheberrechtlichen Fragen: Wem gehören Werke, die von künstlicher Intelligenz erschaffen werden? Sollen solche Werke urheberrechtlichen Schutz genießen, und wenn ja, mit welchen Konsequenzen?

Der Deutsche Axel Voss (CDU) wiederum will sich in seinem Bericht mit den klassischen juristischen Haftungsfragen auseinandersetzen. Vereinfacht gesagt, geht es dabei darum sicherzustellen, dass die Bürger nicht auf einem Schaden sitzen bleiben, nur weil den nicht ein Mensch, sondern eine Maschine verursacht hat. Genau zu diesem Thema hatte der Sozialdemokrat Tiemo Wölken in der vergangenen Woche bereits eine Konferenz veranstaltet.

Am Montag hatte das Parlament das Thema künstliche Intelligenz auch schon in einer Debatte erörtert; konkret die Frage, wie man vermeiden kann, dass automatisierte Systeme diskriminierende Entscheidungen treffen, weil schon die Daten, mit denen sie gefüttert werden, nicht frei sind von Vorurteilen. Am Mittwoch wird über eine entsprechende Resolution der Grünen Alexandra Geese abgestimmt. Nun haben die Abgeordneten in diesem frühen Stadium der Gesetzgebung hart ausgedrückt eigentlich nichts zu melden: Anders als etwa der Deutsche Bundestag hat das EU-Parlament kein Initiativrecht. Dieses steht auf europäischer Ebene ausschließlich der EU-Kommission zu, auch wenn deren Präsidentin Ursula von der Leyen versprochen hat, zumindest jene Berichte aus Straßburg mit besonderer Aufmerksamkeit zu würdigen, die im Parlament mit absoluter Mehrheit verabschiedet werden. Juristisch aber haben all diese Berichte und Resolutionen keinerlei Konsequenzen. Sie bleiben darum kaum mehr als kollektive Meinungsäußerungen, auch wenn die für die EU-Kommission natürlich durchaus aufschlussreich sein können. Kritiker des Parlaments unken trotzdem, die Abgeordneten beschäftigten sich mit sich selbst, eben weil es noch keine konkrete Vorschläge der Kommission gibt, an denen sie mit ganz konkreten Folgen für die späteren Richtlinien oder Verordnungen arbeiten könnten.

Andrus Ansip, früherer Kommissar für den digitalen Binnenmarkt, stellte die Effizienz dieser Aktivitäten des Parlaments bei einer Veranstaltung in einer Anwaltskanzlei im Dezember recht offen in Frage: "Die EU-Kommission kann im Gesetzgebungsverfahren auf 1000 Experten zurückgreifen, und wenn ihr die nicht reichen, kann sie Aufträge an externe Experten vergeben. Wo sind diese Experten bei all den Berichten des EU-Parlaments?" Ansip kann es sich leisten, so zu reden: Seit der Europawahl hat der frühere estnische Premier selbst einen Sitz im EU-Parlament, kennt also beide Institutionen. Trotzdem haben die Berichte des Parlaments auch Ansip zufolge einen Wert: Die Abgeordneten könnten so schon früh zu konkreten Fragen eine Position zu finden, lange bevor sie diese der Kommission gegenüber verteidigen müssten.

Müsste nur noch jemand einen Algorithmus entwickeln, der diese Positionen vorab in den Gesetzentwurf der Kommission einfügt.

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