Koalitionsverhandlungen über Mietpreisbremse:Wider den Mietwahn in den Städten

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Luxuswohnungen in der Hamburger Hafencity (Foto: dpa)

Wie können Mieterhöhungen begrenzt und mehr Wohnungen gebaut werden? SPD und Union wollen eine Mietpreisbremse einführen und Maklergebühren auf Vermieter umlegen. Doch die Bremse betrifft nur wenige - und könnte einige Schwächen haben. Ein Überblick.

Von Hans von der Hagen und Nakissa Salavati

Ohne die FDP geht es ganz schnell: Union und SPD wollen massiv steigende Mieten vor allem in Großstädten stärker bremsen und den Bau neuer Wohnungen ankurbeln. Das sieht ein "Paket für bezahlbares Bauen und Wohnen" vor, auf das sich die zuständige Arbeitsgruppe in den schwarz-roten Koalitionsverhandlungen nun geeinigt hat. Die Liberalen, der alte Koalitionspartner der Union, hatte sich immer gegen Änderungen zugunsten der Mieter gesperrt, die Union war erst im Wahlkampf umgeschwenkt. Was sich ändert - ein Überblick.

Was haben Union und SPD zum Wohnen beschlossen?

SPD und Union wollen an mehreren Punkten ansetzen. Änderungen soll es bei den maximal zulässigen Mieterhöhungen geben, Maklergebühren, der Förderung des Wohnungsbaus sowie beim Heizkostenzuschuss und der Kostenumlage bei energiesparenden Sanierungen. Bei der Mietpreisbremse soll nicht der Bund, sondern die Bundesländer darüber bestimmen können, wie sie die Regelung in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt umsetzen. Das betrifft vor allem Viertel in Städten wie Berlin, München oder Hamburg. Die Regeln sollen zunächst fünf Jahre gelten. Endgültig entschieden ist allerdings noch nichts, die Parteivorstände müssen den vorläufigen Beschlüssen noch zustimmen.

Was ist eine Mietpreisbremse?

In Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten wird beispielsweise die neue Miete bei einem Wechsel des Mieters begrenzt. SPD und Union haben sich darauf geeinigt, dass die Miete maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen darf. Bestehende Mieten sollen in angespannten Wohnungsmärkten künftig in vier Jahren höchstens um 15 Prozent steigen dürfen - bisher gilt dies für eine Frist von drei Jahren.

Was sagen die Mieterschützer dazu?

Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund hält die Vorhaben für einen wichtigen Schritt, allerdings "ist für uns ein Wermutstropfen, dass die Regelungen nicht flächendeckend eingeführt werden. Es bleibt den Bundesländern überlassen, ob sie die Regelungen umsetzen. Wir fordern, dass etwa die Mietpreisbremse bundesweit und ohne Eingrenzung auf bestimmte Gebiete gilt." Denn ohne den Willen der jeweiligen Landesregierungen passiert nichts. Damit hat sich die CDU gegen die SPD durchgesetzt. Eine einheitliche Bremse wollten die Konservativen verhindern.

Was sagen die Lobbyisten der Eigentümer?

Haus-&-Grund-Präsident Rolf Kornemann spricht von einem "Paket groben Unfugs". Es sei sozial- und wohnungspolitisch "das absolut Falsche". Umgehend kündigte er an, dass der Verband eine Verfassungsbeschwerde gegen die Mietpreisbremse prüfen werde. Haus & Grund geißelte dabei sowohl die künftig eingeschränkten Möglichkeiten zur Mieterhöhung aber auch die begrenzteren Möglichkeiten, Mieter an den Kosten energetischer Modernisierungen zu beteiligen.

Wurden schon Mietpreisbremsen eingeführt?

In einigen Bundesländern ist bereits festgelegt worden, dass in Gebieten mit Mangel an bezahlbarem Wohnraum die Mieten höchstens noch um 15 Prozent innerhalb von drei Jahren steigen dürfen. In Berlin und München gilt die Regelung seit Mai 2013, in Hamburg seit Anfang September. Die Stiftung Warentest hat eine Übersicht mit Städten und Gemeinden erstellt, für welche schon Bremsen gelten. Zugleich erläutert die Verbraucherorganisation aber, dass die bisherige Regelung wohl nur wenigen Mietern helfen werde. Denn Mieterhöhungen seien ohnehin nur zulässig, wenn die fällige Miete unter jener für vergleichbare Wohnungen liege. Diese wiederum sei im Mietspiegel ersichtlich. Tatsächlich zahlten aber viele Mieter schon jetzt mehr, als im Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen ausgewiesen sei. Demnach würde wohl nur bei höchstens fünf Prozent der Mieterhöhungen die Kappungsgrenze eine Rolle spielen.

Wie wollen SPD und Union den Wohnungsbau fördern?

In Gebieten mit Wohnungsnot wollen die beiden Parteien Investoren animieren, neue Wohnungen zu bauen. Dazu könnte als Förderung die vor einigen Jahren ausrangierte degressive Abschreibung für Anlagen im Mietwohnungsneubau ("degressive Afa") wieder eingeführt werden. Einzelheiten stehen allerdings noch nicht fest. Florian Pronold, der als Vorsitzender der Bayern-SPD in der zuständigen Arbeitsgruppe mitarbeitet, schreibt auf seiner Facebook-Seite, dass der Wohnungsneubau mit "einer Sonder-Abschreibung" für den Neubau von Mietwohnungen angekurbelt werden soll. Konzentriert werde das auf Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten, es sei also kein Gießkannen-Modell. "Zusätzlich wollen wir Bundesgrundstücke für bezahlbares Wohnen vor Ort günstiger abgeben."

Wer muss in Zukunft Maklergebühren zahlen?

Bisher werden Wohnungen oft von Maklern statt vom Vermieter direkt angeboten. Für die Maklergebühren müssen allerdings oft die Mieter aufkommen. Das soll sich nun ändern. Schaltet der Vermieter einen Makler ein, muss er ihn künftig selbst bezahlen. Die Änderung hält Ropertz vom Deutschen Mieterbund für überfällig: "Es ist normal, dass derjenige, der die Dienstleistung bestellt, auch für sie zahlt. Dies muss selbstverständlich auch für Maklergebühren gelten." Anders sieht das Stephan Kippes, der die jährlich erscheinende Studie Marktmonitor Immobilien herausgibt: "Es ist fraglich, ob ein staatlicher Eingriff hilft. Wahrscheinlich werden die Vermieter die Gebühr in die Miete einpreisen."

Mit Material von Reuters und dpa.

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