Union und SPD haben sich beim Mindestlohn auf weitere Ausnahmen geeinigt. Danach sollen Schnupper-Praktika zukünftig bis zu drei Monaten möglich sein, ohne dass der Arbeitgeber die 8,50 Euro zahlen muss. Dies erfuhr die Süddeutsche Zeitung aus Koalitionskreisen.
Bislang sollte diese Sonderregel auf sechs Wochen befristet sein. Die erweiterte Ausnahme soll für alle gelten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein Schnupperpraktikum für maximal sechs Wochen machen, um den richtigen Beruf oder eine geeignete Ausbildung zu finden.
Rabatte für Zeitungsverleger soll es nicht geben
Bislang war auch vorgesehen, dass Unternehmen jungen Leuten, die freiwillig bis zu sechs Wochen neben einer Berufs- und Hochschulausbildung ein Praktikum absolvieren, keinen Mindestlohn zahlen müssen. Diese Frist könnte nun auch auf drei Monate verlängert werden. Zunächst lag aber noch keine schriftliche Einigung vor. Details soll das Arbeitsministerium erarbeiten.
Wirtschaftsverbände hatten wiederholt gewarnt, dass zu strenge Vorschriften jungen Leuten bei der Berufswahl und Arbeitssuche schaden könnten. Die Arbeitspolitiker der Fraktionen von Union und SPD teilten mit, man sei in den Verhandlungen "einen großen Schritt vorangekommen". Dabei wurden auch Sonderregeln für Erntehelfer vereinbart.

Noch vor Gesetzesverabschiedung:Mindestlohn wirkt schon jetzt
Die Arbeitgeber fürchten sich vor dem geplanten Mindestlohn und reden plötzlich mit Gewerkschaften, die für sie vorher quasi nicht existiert haben - weil es so erst einmal billiger ist. Im Niedriglohnsektor könnten davon knapp drei Millionen Beschäftigte profitieren.
Wie es in Koalitionskreisen hieß, ist nun daran gedacht, bei einer Bezahlung von 8,50 Euro zu berücksichtigen, dass die Betriebe den Saisonarbeitern auch Kost und Logis bieten. Zu Erleichterungen könnte es vor allem dann kommen, wenn sich die Arbeitgeber in der Landwirtschaft und die IG Bau nicht auf einen Tarifvertrag einigen, der bis Ende 2016 eine schrittweise Anhebung der Tarife auf 8,50 Euro vorsieht.
Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller (Mini-Jobber) soll es doch nicht geben. Vielmehr sollen Verlage 2015 und 2016 den dann gültigen Mindestlohn unterschreiten dürfen.