Koalition:Union und SPD planen weitere Ausnahmen beim Mindestlohn

Ob drei Monate Praktikum im Unternehmen oder Knochenjob bei der Spargelernte: Union und SPD wollen offenbar weitere Ausnahmen beim Mindestlohn zulassen. Bei einigen Branchen aber bleiben sie hart.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Union und SPD haben sich beim Mindestlohn auf weitere Ausnahmen geeinigt. Danach sollen Schnupper-Praktika zukünftig bis zu drei Monaten möglich sein, ohne dass der Arbeitgeber die 8,50 Euro zahlen muss. Dies erfuhr die Süddeutsche Zeitung aus Koalitionskreisen.

Bislang sollte diese Sonderregel auf sechs Wochen befristet sein. Die erweiterte Ausnahme soll für alle gelten, die ein verpflichtendes Praktikum im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium absolvieren oder ein Schnupperpraktikum für maximal sechs Wochen machen, um den richtigen Beruf oder eine geeignete Ausbildung zu finden.

Rabatte für Zeitungsverleger soll es nicht geben

Bislang war auch vorgesehen, dass Unternehmen jungen Leuten, die freiwillig bis zu sechs Wochen neben einer Berufs- und Hochschulausbildung ein Praktikum absolvieren, keinen Mindestlohn zahlen müssen. Diese Frist könnte nun auch auf drei Monate verlängert werden. Zunächst lag aber noch keine schriftliche Einigung vor. Details soll das Arbeitsministerium erarbeiten.

Wirtschaftsverbände hatten wiederholt gewarnt, dass zu strenge Vorschriften jungen Leuten bei der Berufswahl und Arbeitssuche schaden könnten. Die Arbeitspolitiker der Fraktionen von Union und SPD teilten mit, man sei in den Verhandlungen "einen großen Schritt vorangekommen". Dabei wurden auch Sonderregeln für Erntehelfer vereinbart.

Wie es in Koalitionskreisen hieß, ist nun daran gedacht, bei einer Bezahlung von 8,50 Euro zu berücksichtigen, dass die Betriebe den Saisonarbeitern auch Kost und Logis bieten. Zu Erleichterungen könnte es vor allem dann kommen, wenn sich die Arbeitgeber in der Landwirtschaft und die IG Bau nicht auf einen Tarifvertrag einigen, der bis Ende 2016 eine schrittweise Anhebung der Tarife auf 8,50 Euro vorsieht.

Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller (Mini-Jobber) soll es doch nicht geben. Vielmehr sollen Verlage 2015 und 2016 den dann gültigen Mindestlohn unterschreiten dürfen.

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