Süddeutsche Zeitung

Kleintier:Kein Störfaktor

Nicht die Größe entscheidet, sondern der Grad der Belästigung, den das Tier veranstaltet.

Chinchillas dürfen in der Wohnung gehalten werden Berlin (dpa/gms) -

Chinchillas dürfen in der Wohnung gehalten werden. Sie sind Kleintiere, hat nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) in Berlin das Amtsgericht Hanau entschieden. Kleintiere dürfen immer gehalten werden, egal, was im Mietvertrag steht, so die Richter.

Zu den Kleintieren gehören nach einer Auflistung des Amtsgerichts etwa Kanarienvögel, Kaninchen, Goldhamster, Schildkröten, Fische, Echsen und Leguane.

Nicht Größe und Gewicht sind nach Darstellung des DMB entscheidend bei der Einordnung in die Kategorie Kleintiere.

Wichtig seien nur die möglichen Belästigungen. Je geringer diese seien, desto eher sei von einem Kleintier auszugehen.

Chinchillas werden von Nase bis Schwanzspitze nicht größer als knapp einen halben Meter. Sie wiegen zirka ein Pfund. Von ihnen drohen keinerlei Lärm- oder Geruchsbelästigungen, auch gefährlich sind sie laut DMB nicht.

In großer Zahl dürfen sie trotzdem nicht in der Wohnung gehalten werden. Das Gericht sah aber bei fünf Tieren noch kein Problem.

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