Klagewelle durch Hartz-IV-Empfänger:Für 40 Euro und ein bisschen Würde

Zehntausende Hartz-IV-Empfänger überhäufen die deutschen Sozialgerichte mit Klagen, es geht ihnen oft nur um wenig Geld - und eine korrekte Behandlung.

Jahel Mielke

Auf dem grauen Tisch im Berliner Sozialgericht steht ein Computerbildschirm, daneben ein großer Drucker. Der Raum ist hell, die grauen Tische sind aus Plastik. Hinten stehen mehrere Reihen Stühle für Besucher. Der Raum, der wie ein Büro wirkt, ist ein Gerichtssaal.

Hier wird über die Definition des Existenzminimums entschieden, über das, was ein Mensch zum Leben braucht. Richterin Ulrike Willkomm verhandelt dort an diesem Tag fünf Fälle von Hartz-IV-Empfängern. Vordergründig geht es hier um kleine Beträge: Einmal soll das Jobcenter 40 Euro Miete zusätzlich zahlen, ein altes Paar soll umziehen, weil die Wohnung zu teuer ist, ein Arbeitsloser will durchsetzen, dass die Kürzung der Unterstützung zurückgenommen wird.

Der Druck ist groß

Aber der Druck ist groß, wenn sich Mitarbeiter des Jobcenters und Arbeitslose hier im Gericht begegnen. Ob den Betroffenen wirklich mehr zusteht, oder sie sich nur besser stellen wollen, muss die Richterin herausfinden.

Zum Leben braucht der Mensch 347 Euro. So entschied die Bundesregierung 2005 mit der Einführung des vierten Hartz-Gesetzes. Früher waren Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe getrennt und unterschiedlich hoch, heute gibt es nur noch das Arbeitslosengeld II.

Von dieser Hilfe waren im Mai dieses Jahres 7,34 Millionen Menschen in Deutschland abhängig. Dazu zahlt der Staat "angemessene Miete". In Berlin sind das maximal 360 Euro, bei Paaren 444 Euro. Mit den neuen Beträgen haben sich auch die Regeln geändert. Und die Ansprüche an den Staat.

1000 Briefe und Akten erreichen das Berliner Sozialgericht pro Tag. Dafür fährt ein großer Lastwagen im Hof ein, Boten schieben Wägen voller Post durch die Flure.

Kein zusätzliches Geld für Ernährung

Michael Kanert, Pressesprecher des Sozialgerichts und selbst Richter, blättert eine Akte auf. Ein Mann erhält kein zusätzliches Geld für Ernährung, obwohl er krank ist. Nun klagt er. "Der Mann will, dass das Gericht die Entscheidung des Jobcenters überprüft, deshalb landet die Akte bei uns", sagt er. Dann müsse geprüft werden, ob es zu einer Verhandlung kommt.

In der Poststelle türmen sich Akten in allen Farben. Die Hartz-IV-Fälle sind grün. 2005, im Jahr der Einführung der neuen Gesetze, stapelten sich auch weiße Umschläge im Berliner Sozialgericht - die grünen Hüllen waren der Verwaltung wegen der Prozessflut ausgegangen.

In ganz Deutschland kämpfen die Sozialgerichte mit enormen Aktenbergen. Bundesweit stieg die Zahl der Hartz-Prozesse in der ersten Jahreshälfte 2007 auf 45.500, fast 38 Prozent mehr als 12 Monate zuvor.

In Berlin bearbeitete das Sozialgericht von Anfang 2005 bis September 2007 über 30.000 Hartz-Verfahren. Allein in diesem Jahr klagten mehr als 12.800 Menschen wegen des Arbeitsmarktgesetzes.

"Das sind 58 Prozent des gesamten Aufkommens an unserem Gericht", sagt Kanert. Die Jobcenter hingegen sprächen nur von etwa einem Prozent der Entscheidungen, die ans Gericht weitergereicht würden. Kanert zweifelt daran.

Formfehler und ungeschultes Personal

Die Klagewelle hat viele Ursachen: Formfehler und ungeschultes Personal in den Jobcentern, Unsicherheit bei der Auslegung des neuen Rechts und schlicht die Masse der Fälle, das alles nennt Richter Kanert als mögliche Gründe.

Durch Hartz IV werden vor dem Berliner Sozialgericht auch die Fälle verhandelt, die früher zur Sozialhilfe gehörten. Letztere war einst bei den Verwaltungsgerichten angesiedelt. "Doch das ist kein normaler Zuwachs, der durch eine Zusammenlegung passieren kann", sagt er.

Für 40 Euro und ein bisschen Würde

Die grünen Akten werden nicht weniger. Seit Januar sind etwa 3000 Fälle liegengeblieben. "Wir wollen keine Akten weghauen, uns geht es um Rechtsfrieden", sagt Kanert.

Der Richter bezieht sich damit auf eine Zahl aus diesem Jahr: 83 Prozent der Hartz-IV-Verfahren am Berliner Sozialgericht wurden ohne gerichtliches Urteil beigelegt. Die Parteien einigten sich durch Überzeugungsarbeit eines Richters.

Ruhe bewahren

Richterin Willkomm bewahrt Ruhe, auch wenn die Emotionen in diesem Raum oft hochkochen. "Überlegen Sie doch mal", sagt sie oder beginnt ihre Sätze mit "Sie wissen ja eigentlich", um den Diskussionen die Schärfe zu nehmen.

Es geht den einen darum, das knappe Geld gerecht zu verteilen, und den anderen ums Überleben. Der Richterin sitzt eine junge Frau gegenüber, in beigem Rollkragenpullover mit kurzem, dunklem Haar.

Ihr Verteidiger ist in diesem Moment angekommen, hat die Motorradkleidung abgelegt und sein Robe übergezogen. Willkomm trägt den Fall vor; es geht um die "Zusicherung für den Wohnungswechsel". Die junge Frau will umziehen. Das größte Problem für sie ist nicht das Kisten packen. Sie soll der Richterin erklären, warum sie aus ihrer Wohngemeinschaft ausziehen möchte.

"Ich halte es mit meinem Mitbewohner nicht mehr aus, seit ich so viel zu Hause bin", sagt die 26-Jährige. Seit Juli bekommt sie Arbeitslosengeld II, weil sie nach der Ausbildung keine Arbeit gefunden hat. Sie will ganz schnell, Anfang November, ausziehen, ihre neue Wohnung soll 40 Euro teurer sein als die alte.

Hader mit der Begründung

Das Berliner Sozialgericht muss entscheiden, ob das Jobcenter die volle Miete übernehmen muss. Der Mitarbeiter des Jobcenters hadert mit der Begründung der Klägerin. "Sie müssen Ihre Streitigkeiten doch versuchen beizulegen", sagt er. Er verweist auf alte Urteile, nach denen einfache Streitigkeiten nicht genug seien, um auszuziehen.

"Die kenne ich nicht, zeigen Sie mir die mal", sagt Richterin Willkomm erstaunt. Die junge Frau sitzt ganz still und erklärt noch einmal ihre Situation. "Er wird sehr laut, wenn ihm etwas nicht passt, das ertrage ich nicht", sagt sie. In Neukölln möchte sie alleine wohnen. "Es gibt auch billigere Wohnungen, warum muss es diese sein", argumentiert der Prozessbeauftragte des Jobcenters.

Dann kommt der Computerbildschirm zum Einsatz. Die Richterin durchsucht die Wohnungsanzeigen im Internet. "Ihre neue Wohnung ist fast die billigste in der Gegend", sagt sie. Sie ist teurer als die alte, liegt aber unter dem Satz des Hartz-IV-Gesetzes.

Einigung mit dem Jobcenter

Die Klägerin darf umziehen, sie wirkt erleichtert. In diesem Fall hat das Gericht kein Urteil gesprochen, weil sie sich mit dem Jobcenter einigen konnte: Die junge Frau verzichtet auf Geld für Umzug und Renovierung. Willkomm tippt das Ergebnis in den Computer und druckt es für beide aus.

Sofort danach stehen die nächsten Kläger an der Tür. "Ich habe damit gerechnet, dass alles klappt", sagt die 26-Jährige im dunklen Flur des Sozialgerichts. "Aber ich finde es schlimm, dass so tief in die Privatsphäre eingegriffen wird."

Richterin Willkomm hat an diesem Tag noch vier weitere Fälle. Alle haben mit Fehlern irgendwo im System zu tun. "In vielen Prozessen verlieren die Jobcenter, weil sie Form- oder Verfahrensfehler machen", sagt Michael Kanert.

Oft gute Chancen auf Erfolg

Geld werde falsch berechnet, Fristen nicht eingehalten, Kürzungen nicht ausreichend begründet. Deshalb haben die Hartz-IV-Empfänger oft gute Chancen auf Erfolg.

Für 40 Euro und ein bisschen Würde

Vor Willkomm sitzt nun ein breitschultriger Mann, er ist Mitte 30. Als er seine Lederjacke auszieht, sieht man eine Schiene: Sein linker Arm ist bis zur Schulter eingewickelt, er sieht klein und schmal aus im Vergleich zum muskulösen Rechten.

Sein Arbeitslosengeld ist um zehn Prozent gekürzt worden, weil er nicht zu einem Arzttermin erschienen ist. "Ich sollte einen Job von einer Sicherheitsfirma kriegen. Beim Arzt muss ich dann beweisen, dass ich das nicht machen kann", sagt er.

Sanktion wegen geplatztem Arzttermin

Die Kürzung ist eine Sanktion, die das Jobcenter wegen des geplatzten Arztbesuches verhängt hat. Dabei hatte der Kläger den Termin persönlich abgesagt.

Willkomm lässt ihn erklären. Er zieht mit der rechten Hand eine gelbe Mappe aus seiner Jacke. Alle Schreiben des Jobcenters hat er dort abgeheftet. "Der Arzt wollte mit dem Jobcenter einen neuen Termin ausmachen, weil ich in der Zeit Physiotherapie habe", sagt er.

Seit 14 Jahren ist der Kläger krank, kurz nach seiner Lehre als Tischler riss ihm der Nerv im Arm bei einem Motorradunfall ab. Eine Sanktion soll eigentlich diejenigen treffen, die Arbeitsangebote versäumen oder sich nicht an Fristen halten. Die blonde Mitarbeiterin des Jobcenters räumt den Fehler ein. "Sie haben den Kläger außerdem nicht belehrt, dass sein Geld gekürzt wird", merkt Richterin Willkomm an. Ein zusätzlicher Formfehler.

Personalmangel

Der Kläger bekommt das Geld nachträglich zurück. "Ich habe es überlebt", sagt er. "Aber viel Reserve habe ich nun nicht mehr." Nach der Verhandlung beklagt die Jobcenter-Mitarbeiterin den Personalmangel. In der Prozessabteilung in Steglitz-Zehlendorf sei man immer noch nur zu sechst, obwohl die Fälle stetig zunähmen.

Den Anstieg der Hartz-IV-Klagen sieht die Bundesagentur für Arbeit als normale Reaktion auf ein neues Sozialgesetz. "Es wird nun an der Wirklichkeit getestet", sagt ein Sprecher der Agentur. Das ziehe viele Klagen nach sich. Natürlich gebe es Formfehler in den Prozessen. "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, unsere Kollegen weiter zu schulen, um Fehler zu vermeiden", sagt er.

Auf dem Flur des Berliner Sozialgerichts schlagen die Menschen andere Töne an. "Diese Gesetze sind von Leuten gemacht, die von der Wirklichkeit keine Ahnung haben", sagt ein Prozessbeauftragter aus einem Berliner Jobcenter.

Mangel an Kenntnissen und Zeit

Vielen Mitarbeitern fehle es außerdem an Kenntnissen und Zeit, die Fälle zu bearbeiten. "Über die Hälfte der Verträge der Teilzeitmitarbeiter werden dieses Jahr nicht verlängert, da geht uns geschultes Personal verloren", beklagt er sich. Dann macht er sich auf den Weg zurück zu seinen Akten im Jobcenter.

Richterin Willkomm beginnt mit ihrem nächsten Fall. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) vertritt eine Familie mit fünf Kindern. Am Tisch sitzt nur der Anwalt des DGB der Richterin gegenüber, die Betroffenen sind nicht gekommen.

Die Familie soll Arbeitslosengeld II zurückzahlen, weil die Mutter gearbeitet und Geld verdient hat. Eigentlich gäbe es kein Problem. Doch da ist er wieder, der Formfehler. Das Jobcenter hatte das Geld von der gesamten Familie als Bedarfsgemeinschaft zurückgefordert. Stattdessen hätte die Agentur es für jedes einzelne Familienmitglied berechnen und von jedem seinen Beitrag zurückverlangen müssen. Die Familie darf das Geld deshalb behalten.

Gedrückte Stimmung

Im Flur stehen schon die nächsten Kläger, ein älteres Paar mit seinem Anwalt. Die Stimmung ist gedrückt. Richter Michael Kanert rechnet damit, dass die Fälle im Berliner Sozialgericht weiter zunehmen werden.

"Die Richter hier sind am Limit der Belastbarkeit", sagt er. In Berlin nehme man sich dennoch genügend Zeit für jeden Fall, um die richterliche Unabhängigkeit nicht zu gefährden. "Man darf nicht aus den Augen verlieren", sagt Kanert, "dass hinter jedem Fall ein Mensch steckt."

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