Klagewelle durch Hartz-IV-Empfänger:Für 40 Euro und ein bisschen Würde

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Zehntausende Hartz-IV-Empfänger überhäufen die deutschen Sozialgerichte mit Klagen, es geht ihnen oft nur um wenig Geld - und eine korrekte Behandlung.

Jahel Mielke

Auf dem grauen Tisch im Berliner Sozialgericht steht ein Computerbildschirm, daneben ein großer Drucker. Der Raum ist hell, die grauen Tische sind aus Plastik. Hinten stehen mehrere Reihen Stühle für Besucher. Der Raum, der wie ein Büro wirkt, ist ein Gerichtssaal.

Hier wird über die Definition des Existenzminimums entschieden, über das, was ein Mensch zum Leben braucht. Richterin Ulrike Willkomm verhandelt dort an diesem Tag fünf Fälle von Hartz-IV-Empfängern. Vordergründig geht es hier um kleine Beträge: Einmal soll das Jobcenter 40 Euro Miete zusätzlich zahlen, ein altes Paar soll umziehen, weil die Wohnung zu teuer ist, ein Arbeitsloser will durchsetzen, dass die Kürzung der Unterstützung zurückgenommen wird.

Der Druck ist groß

Aber der Druck ist groß, wenn sich Mitarbeiter des Jobcenters und Arbeitslose hier im Gericht begegnen. Ob den Betroffenen wirklich mehr zusteht, oder sie sich nur besser stellen wollen, muss die Richterin herausfinden.

Zum Leben braucht der Mensch 347 Euro. So entschied die Bundesregierung 2005 mit der Einführung des vierten Hartz-Gesetzes. Früher waren Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe getrennt und unterschiedlich hoch, heute gibt es nur noch das Arbeitslosengeld II.

Von dieser Hilfe waren im Mai dieses Jahres 7,34 Millionen Menschen in Deutschland abhängig. Dazu zahlt der Staat "angemessene Miete". In Berlin sind das maximal 360 Euro, bei Paaren 444 Euro. Mit den neuen Beträgen haben sich auch die Regeln geändert. Und die Ansprüche an den Staat.

1000 Briefe und Akten erreichen das Berliner Sozialgericht pro Tag. Dafür fährt ein großer Lastwagen im Hof ein, Boten schieben Wägen voller Post durch die Flure.

Kein zusätzliches Geld für Ernährung

Michael Kanert, Pressesprecher des Sozialgerichts und selbst Richter, blättert eine Akte auf. Ein Mann erhält kein zusätzliches Geld für Ernährung, obwohl er krank ist. Nun klagt er. "Der Mann will, dass das Gericht die Entscheidung des Jobcenters überprüft, deshalb landet die Akte bei uns", sagt er. Dann müsse geprüft werden, ob es zu einer Verhandlung kommt.

In der Poststelle türmen sich Akten in allen Farben. Die Hartz-IV-Fälle sind grün. 2005, im Jahr der Einführung der neuen Gesetze, stapelten sich auch weiße Umschläge im Berliner Sozialgericht - die grünen Hüllen waren der Verwaltung wegen der Prozessflut ausgegangen.

In ganz Deutschland kämpfen die Sozialgerichte mit enormen Aktenbergen. Bundesweit stieg die Zahl der Hartz-Prozesse in der ersten Jahreshälfte 2007 auf 45.500, fast 38 Prozent mehr als 12 Monate zuvor.

In Berlin bearbeitete das Sozialgericht von Anfang 2005 bis September 2007 über 30.000 Hartz-Verfahren. Allein in diesem Jahr klagten mehr als 12.800 Menschen wegen des Arbeitsmarktgesetzes.

"Das sind 58 Prozent des gesamten Aufkommens an unserem Gericht", sagt Kanert. Die Jobcenter hingegen sprächen nur von etwa einem Prozent der Entscheidungen, die ans Gericht weitergereicht würden. Kanert zweifelt daran.

Formfehler und ungeschultes Personal

Die Klagewelle hat viele Ursachen: Formfehler und ungeschultes Personal in den Jobcentern, Unsicherheit bei der Auslegung des neuen Rechts und schlicht die Masse der Fälle, das alles nennt Richter Kanert als mögliche Gründe.

Durch Hartz IV werden vor dem Berliner Sozialgericht auch die Fälle verhandelt, die früher zur Sozialhilfe gehörten. Letztere war einst bei den Verwaltungsgerichten angesiedelt. "Doch das ist kein normaler Zuwachs, der durch eine Zusammenlegung passieren kann", sagt er.

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