Für Außenstehende hört es sich verflixt kompliziert an: In welchen Pflegegrad ein Pflegebedürftiger vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wird - ob 1, 2, 3, 4 oder 5 - wird in einem aufwendigen Verfahren errechnet. Das soll objektiv sein, und man darf unterstellen, dass sich die MDK-Gutachter auch um Objektivität bemühen. Doch die Einschätzung, wie selbständig ein alter Mensch ist, hängt erfahrungsgemäß auch von seiner Tagesform ab. Hinzu kommt: Viele Pflegebedürftige mobilisieren in einer Prüfungssituation, wie sie so ein MDK-Gutachten darstellt, ungeahnte Reserven, präsentieren sich fitter und motivierter, als sie im Leben sonst sind.
Klagewege:Gradvermesser
Die Einstufung in einen Pflegegrad ist kompliziert und nicht einfach nachzuvollziehen. Streit ist damit programmiert.
Von Edeltraud Rattenhuber
Lesen Sie mehr zum Thema