Klage vor EU-Gericht:Microsoft erleidet schwere Schlappe

Das Europäische Gericht erster Instanz hat eine Beschwerde des US-Softwarekonzerns Microsoft gegen ein Millionen-Bußgeld der EU-Kommission abgeschmettert. Microsoft muss demnach zu Recht 497 Millionen Euro bezahlen, weil es seine Marktmacht missbraucht.

Das Europäische Gericht erster Instanz bestätigte am Montag in Luxemburg eine Geldstrafe über 497 Millionen Euro gegen den Software-Riesen. Auch die von der EU-Kommission verhängten wettbewerbsrechtlichen Auflagen wurden bestätigt.

Die Kommission begrüßte das Urteil. Microsoft kündigte eine sorgfältige Prüfung der Entscheidung an. Ob der Konzern in Berufung gehen werde, sei noch unklar, sagte Microsoft-Hausjurist Brad Smith.

Das Europäische Gericht erster Instanz folgte der Argumentation der Brüsseler Wettbewerbshüter, dass Microsoft seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe.

"Gefahren für den Wettbewerb"

Die Verknüpfung des Microsoft-Betriebssystems Windows mit der Server-Software des Konzerns berge die Gefahr, "dass der Wettbewerb zunichte gemacht wird", erklärte das Gericht.

Auch andere Hersteller von Server-Software müssten Windows-kompatible Produkte anbieten können, um auf dem Markt eine Chance zu haben. Die Kommission habe daher zu Recht angeordnet, dass Microsoft seinen Konkurrenten Informationen über die Schnittstellen von Windows zur Verfügung stellen müsse.

Auch die Anordnung der Kommission, Microsoft müsse das Betriebssystem Windows ohne die Video- und Audio-Abspielsoftware Media Player anbieten, wurde von den Luxemburger Richtern bestätigt.

Die Verknüpfung des Media Player mit dem allgegenwärtigen Betriebssystem Windows verschaffe Microsoft "einen unschätzbaren Vorteil beim Vertrieb seines Produkts", erklärte die Große Kammer unter Vorsitz von Gerichtspräsident Bo Vesterdorf.

Auflage gerechtfertigt

Die Auflage, Microsoft müsse Kunden die Wahl lassen, ob sie Windows und den Media Player gemeinsam erwerben wollten, sei deshalb gerechtfertigt.

Microsoft erhält nur in einem Punkt recht: Die EU-Richter befanden die Entscheidung der Kommission für nichtig, für die Überwachung der wettbewerbsrechtlichen Auflagen einen unabhängigen Beauftragten zu berufen, den Microsoft bezahlen sollte. Hierfür gebe es keine Rechtsgrundlage, erklärte das Gericht.

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