Klage von deutschen Energiekonzernen:Europäischer Gerichtshof soll über Brennelementesteuer entscheiden

Energiekonzerne halten das Gesetz für rechtswidrig und hoffen auf Milliarden-Rückzahlungen. Doch das Hamburger Finanzgericht will sich bei der Brennelementesteuer nicht festlegen. Es hat die Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Atomkraftwerkbetreiber Eon will so lange nicht warten.

Das Hamburger Finanzgericht will vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Fragen zur umstrittenen Brennelementesteuer klären lassen. Für den 4. Senat sei nicht zweifelsfrei festzustellen, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz im Einklang mit dem Europarecht stehe, teilte das Gericht mit.

Die Prüfung durch den EuGH könne nach Angaben des Gerichts etwa 15 Monate dauern. In der Zwischenzeit werde das Verfahren in Hamburg ausgesetzt. Die Pflicht zur Zahlung der festgesetzten Steuer bleibe aber unberührt. Die deutschen Energiekonzerne hatten gehofft, die Zahlungen für die milliardenschwere Brennelementesteuer für Atomkraftwerke stoppen zu können und Milliarden vom Staat zurückzubekommen.

Der Energiekonzern Eon will nun klären, ob die Zahlung der Steuer bis zur Entscheidung durch den EuGH gestoppt werden kann und gezahlte Gelder zurücküberwiesen werden müssen. RWE will zunächst die Entscheidung aus Hamburg prüfen und dann über weitere Schritte entscheiden. Die beiden Konzerne haben nach eigenen Angaben bereits etwa drei Milliarden Euro an Atomsteuer gezahlt.

RWE-Finanzchef Bernhard Günther hatte in der vergangenen Woche ein Vorgehen gegen weitere Zahlungen bereits für den Fall in Aussicht gestellt, dass der EuGH angerufen werde. Eon und RWE hatten bereits früher vor Gericht Teilerfolge in dem Streit erzielt. Der Karlsruher Versorger EnBW war hingegen mit einer ähnlichen Klage vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg unterlegen.

Die Brennelementesteuer für Atomkraftwerke war im Jahr 2011 eingeführt worden. Sie wird immer dann fällig, wenn neue Kernbrennstoffe wie Uran und Plutonium in Reaktoren zur kommerziellen Stromerzeugung eingesetzt werden. Die Abgabe war von Anfang an umstritten, Energiekonzerne legten umgehend Rechtsmittel ein. Dabei muss jede Klage einzeln verhandelt werden - das heißt, für jeden AKW-Befüllungsvorgang separat. Für die Bundesregierung ist die aktuelle Gerichtsentscheidung kein Anlass zur Sorge: "Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs diese Rechtsauffassung bestätigen wird", hieß es in einer Erklärung der Regierung.

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