Klage gegen Mercedes:Umwelthilfe scheitert

Das Landgericht Stuttgart hat eine Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen unzureichendem Klimaschutz gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Den Klägern stehe kein Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs von Verbrennungsmotoren zu. Die Umwelthilfe kündigte Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart an. Sie will erreichen, dass Mercedes spätestens bis zum Jahr 2030 den Verkauf von Pkw mit Verbrennungsmotor einstellt. Das Gericht erklärte, eine Interessenabwägung zwischen den Grundrechten setze voraus, dass für die Kläger aus dem zu untersagenden Verhalten der Beklagten ergebende Folgen zumindest absehbar seien. Das sei hier jedoch nicht der Fall. Der von der DUH verlangte Anspruch stehe zudem im Widerspruch zu der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen der Gesetzgebung durch das Parlament und den Gerichten.

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