Süddeutsche Zeitung

Klage einer Kundin:Aldi-Nord lenkt im Streit um ranzige Butter ein

Eine Aldi-Kundin reklamierte verdorbene Butter, die Päckchen wanderten ins Labor. Doch den Prüfbericht wollte der Discounter nicht herausrücken, die Frau brachte den Fall vor Gericht. Nun lenkt Aldi-Nord ein. Der Klägerin reicht das nicht.

Im Streitfall zwischen dem Discounter Aldi-Nord und einer Kundin geht es um zwei Päckchen ranzige Butter: Die Verbraucherin hatte vor etwa einem Jahr "Irische Butter" bei Aldi-Nord gekauft und anschließend festgestellt, dass die Butter verdorben roch. Sie reklamierte die Päckchen beim Discounter. Aldi-Nord gab daraufhin zwar zu, dass die Butter nicht zum Verzehr geeignet ist und im Labor untersucht werde. Die Prüfergebnisse wollte Aldi-Nord allerdings nicht weitergeben - die Kundin klagte.

Nun hat der Konzern angekündigt, der Klägerin den Bericht doch auszuhändigen. Damit will der Discounter eine für diesen Freitag am Amtsgericht Neumünster angesetzte gerichtliche Klärung des Vorfalls vermeiden. Mit der Aushändigung des Prüfberichts entfalle "jeder Grund" dafür, hieß es. Ziel sei es, eine außergerichtliche Einigung mit der Kundin zu erreichen. Sie reagierte mit den Worten: "Schön, dass Aldi nun nach Monaten endlich die Laborergebnisse herausgibt, aber es ist enttäuschend, dass ich erst mit dem Anwalt kommen musste, um die Mauer des Schweigens bei Aldi zu durchbrechen." Statt informiert zu werden, sei sie lange "hingehalten worden mit Schreiben und man hat mich zu beruhigen versucht mit Geschenken - eine Flasche Champagner, eine Packung Gebäck, zwei Mal Kaffee und einem Buttermesser."

Der Discounter wies ausdrücklich darauf hin, dass das Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen zugänglich zu machen. Aldi versicherte, dass die Gesundheit der Kunden zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch hält die Klage der Kundin für einen Präzedenzfall: Bislang sei im Fall von Gesundheitsrisiken unklar, inwiefern der Verbraucher ein Recht hat, Informationen vom betroffenen Lebensmittelkonzern zu erhalten. Die Organisation fordert eine entsprechende gesetzliche Regelung, "damit Kunden nicht erst vor Gericht ziehen müssen, um ihr Recht auf Informationen einzufordern. Wenn ein Lebensmittel nicht in Ordnung war, haben Kunden ein Recht darauf, zu erfahren, was genau los war."

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