Kirch-Prozess:Verfassungsrichter sollen Ackermann helfen

Josef Ackermann, früherer Chef der Deutschen Bank (Foto: dpa)

Josef Ackermann ruft das Bundesverfassungsgericht an. Der frühere Deutsche-Bank-Chef möchte verhindern, dass die Erben von Leo Kirch beschlagnahmte Dokumente gegen ihn verwenden.

Von Klaus Ott

Josef Ackermann, der Ex-Chef der Deutschen Bank, hat seit einigen Jahren ziemlich viel Ärger mit der Justiz. Erst das Mannesmann-Verfahren, das schließlich gegen Zahlung von 3,2 Millionen Euro eingestellt wurde. Dann die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft wegen versuchten Prozessbetrugs im Fall Kirch, inklusive Razzia in der Bank und in Ackermanns damaligem Vorstandsbüro.

Das sei "ehrverletzend", empörte sich der aus der Schweiz stammende Banker hinterher. Die Behörden seien vorgegangen "wie bei Schwerverbrechern". Jetzt hofft Ackermann , dass ihm die Justiz auch einmal hilft. Über seine Anwälte Eberhard Kempf und Hellen Schilling hat er das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe angerufen.

Die Verfassungshüter sollen per einstweiliger Anordnung verhindern, dass die Erben des Medienmagnaten Leo Kirch die in der Bank beschlagnahmten Dokumente gegen Ackermann und dessen ehemaligen Arbeitgeber verwenden. Die Staatsanwaltschaft hat zahlreiche in dem Geldinstitut sichergestellte Mails, Vermerke und Protokolle jetzt den Kirch-Erben überlassen. Die wollen das Material für ihre Schadenersatzprozesse gegen die Bank nutzen.

Das sei nicht in Ordnung, findet Ackermann. Seine Anwälte beschweren sich bei den Karlsruher Verfassungshütern und anderen Instanzen heftig über die Münchner Justiz. Deren Beschlagnahme-Beschluss verstoße gegen höchstrichterliche Vorgaben aus Karlsruhe. Zudem enthielten die konfiszierten Dokumente auch Daten vieler Bank-Kunden, die mit dem Fall Kirch gar nichts zu tun hätten.

Bekommt Ackermann Recht, dann haben die Kirch-Erben zwar die Akten, dürften damit aber nichts anfangen. Eile ist aus Sicht des Ex-Vorstandschefs geboten, weil neue Entscheidungen im Fall Kirch anstehen.

© SZ vom 10.12.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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