Süddeutsche Zeitung

Kirch-Prozess:Schwarzer Freitag für die Deutsche Bank

Entweder Insolvenz, oder unter den Schutzschild der Deutschen Bank: Vor diese Wahl sei Leo Kirch nach Ansicht des Gerichts gestellt worden, nachdem Rolf Breuer öffentlich die Kreditwürdigkeit des Medienunternehmens angezweifelt hatte. Im Streit mit Leo Kirchs Erben muss sich die Deutsche Bank deshalb auf bis zu 1,5 Milliarden Euro Schadensersatzzahlung einstellen.

Klaus Ott

Das kann teuer werden für die Deutsche Bank. Richtig teuer. Bis zu 1,5 Milliarden Euro Schadenersatz muss das führende Geldinstitut im Lande womöglich an die Erben und Gläubiger des Mitte 2011 verstorbenen Medienmagnaten Leo Kirch zahlen. Diese Summe nannte das Oberlandesgericht (OLG) München am Freitag nach zehnjährigem Streit zwischen den beiden Parteien als eventuellen Schadensbetrag. Es wäre die Höchstsumme. Die niedrigste Zahlung, die in Frage kommt, liegt bei 120 Millionen Euro. Und die Wahrheit dürfte, wie so oft, irgendwo dazwischen sein.

Es war ein schwarzer Freitag für die Deutsche Bank vor Gericht. Und vor allem für ihren alten Chef, für Rolf Breuer. Der war wieder einmal persönlich gekommen und hörte sich nach vielen Stunden Verhandlung mit nahezu unbewegter, fast versteinerter Miene an, wie die Justiz mit ihm ins Gericht ging. Wie der Vorsitzende Richter, Guido Kotschy, ihm die Glaubwürdigkeit absprach. Was der frühere Bankchef vorgetragen habe, sei nicht plausibel. Breuers inzwischen legendäres TV-Interview vom Februar 2002 über den damals in großen finanziellen Nöten steckenden Kirch sei kein Unfall gewesen. Keine "intellektuelle Fehlleistung", wie der Banker dem OLG habe Glauben machen wollen.

Sondern es sei offenbar Absicht gewesen, um den Kunden Kirch unter Druck zu setzen. Breuer hatte in seinem Interview bei Bloomberg öffentlich Kirchs Kreditwürdigkeit angezweifelt. Eine Woche später flog der Bankchef zu Kirch nach München und offerierte ihm, sich unter den "Schutzschild" der Bank zu begeben. Richter Kotschy zog nach der jahrelangen Beweisaufnahme bei Gericht jetzt eine eindeutige Schlussfolgerung. "Mit diesem Angebot hat Breuer Kirch vor die Wahl gestellt, den Schutzschild der Deutschen Bank anzunehmen oder in die Insolvenz zu gehen.

"Erschossen hat mich der Rolf"

Für die Bank wäre das ein lukratives Geschäft gewesen; sie hätte Kirchs Film- und Fernsehimperium zerlegen und verwerten können, vielleicht sogar meistbietend. Doch der Medienmagnat lehnte ab, zwei Monate später war er pleite. Das OLG machte an dieser Stelle aber deutlich, dass man nicht gewillt sei, die "Verschwörungstheorie" der Kirch-Anwälte zu übernehmen, wonach das Geldinstitut schuld gewesen sei am Niedergang. "Erschossen hat mich der Rolf", klagte Kirch damals. Das Medienimperium sei zwar "sanierungsfähig" gewesen, sagte Kotschy jetzt zu dieser These. Zugleich sei die Film- und Fernsehgruppe wohl auch "insolvenzreif" gewesen , deutete der Richter an. Das Gericht folgte den Vorwürfen der Klägerseite beileibe nicht in allen Punkten. Deshalb wohl auch die untere Schadenssumme von 120 Millionen Euro.

Einen Monat haben die Kirch-Kläger und ihre Gegner, die Bank und Breuer, nunmehr Zeit, über einen Vergleich nachzudenken. Am 14. Dezember trifft man sich wieder vor Gericht. Kotschy wollte am Freitag frühzeitig wissen, ob eine gütliche Einigung noch möglich sei. Er hatte früher angeregt, die Deutsche Bank solle 775 Millionen Schadenersatz zahlen. Das Geldinstitut lehnte seinerzeit ab. Und jetzt sahen die Anwälte der Bank "keinen Anlass, hier und heute ein Vergleichsangebot abzugeben". Man höre sich Vorschläge natürlich an und werde dann darüber beraten.

Mit dieser Taktik versuchte es auch Hans Erl, Nachlassverwalter Leo Kirchs und Anwalt von dessen Witwe Ruth. Erl erinnerte daran, dass man sich vor einem Dreivierteljahr mit dem damaligen Bankchef Josef Ackermann bereits einig gewesen sei. Ackermann habe eine mündliche Zusage gegeben (über 812 Millionen Euro), doch die Bank habe dann davon Abstand genommen. Im Sommer habe es weitere Gespräche gegeben, aber die Angebote seien "immer niedriger geworden". Erl sagte, er sei zur Verständigung bereit, dann müsse die Bank eben ein Angebot machen.

Schriftsätze in letzter Minute

Anfangs war es am Freitag noch recht locker zugegangen im Verhandlungssaal des OLG, im vierten Stock des Justizgebäudes zwischen Karlsplatz und Hauptbahnhof; direkt unter dem Dach. Richter Kotschy machte Späße über die letzten am Vorabend eingegangenen Schriftsätze. Einer von der Deutschen Bank, zwei Minuten nach 22 Uhr. Und eine weitere Eingabe, immerhin schon um 20.08 Uhr, wie Kotschy vortrug. Das Publikum war amüsiert.

Doch dann wurde es ernst. Brian Cook, einst Finanzchef der Kirch-Gruppe, hatte in der ersten Nachtpost darum gebeten, am Prozess teilnehmen zu dürfen. Weil er vom Ausgang des Verfahrens betroffen sei. Der Brite Cook ließ seine deutschen Anwälte vortragen, an Kirchs Pleite sei Breuer mitnichten schuld gewesen. Die Überraschung war groß. Sollte ausgerechnet einer aus Kirchs altem Management den Erben des Medienunternehmers in die Quere kommen? Dazu kam es dann doch nicht. Das Gericht schmetterte Cooks Begehren ab und komplimentierte seine Anwälte hinaus.

Genauso wenig Erfolg hatte auch Ex-Chef Breuer vor Gericht. Er beteuerte in einer kurzen, persönlichen Erklärung, nichts Unrechtes getan zu haben. Er wollte mit seinem TV-Interview Kirch mitnichten schaden. "Was mir unterstellt wird, ist ungeheuerlich und ehrenrührig", empörte sich Breuer. Bei Kotschy und dessen Kollegen zeigte das keine Wirkung. Das OLG kam zur Ansicht, Breuers Aussage sei eine "öffentliche Bloßstellung" von Kirch gewesen. Wahrscheinlich sei ein Vertraulichkeits-Abkommen mit der Mediengruppe verletzt worden. Und dann bezeichnete Kotschy das Vorgehen von Breuer sogar noch als "sittenwidrig".

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SZ vom 17.11.2012/mahu
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