Entlastung für Familien:Bundestag beschließt Kindergelderhöhung

Familie bei einem Ausflug

Der Bundestag hat nach dem Renten- auch ein Familienpaket verabschiedet und eine Erhöhung des Kindergeldes beschlossen.

(Foto: dpa)
  • Der Bundestag hat eine Erhöhung des Kindergeldes und der Grundfreibeträge beschlossen.
  • Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 für das erste und zweite Kind um zehn Euro auf 204 Euro monatlich und für das dritte auf 210 Euro.
  • Grüne und Linke kritisieren, Geringverdiener, die wenig oder keine Steuern zahlen, würden von den Entlastungen nicht profitieren.

Nach einem milliardenschweren Rentenpaket hat der Bundestag auch umfassende Entlastungen für Familien beschlossen. So steigt das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um zehn Euro auf 204 Euro im Monat für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind wird es auf 210 Euro angehoben und für alle weiteren Kinder auf 235 Euro im Monat. Für die folgenden Jahre plant die Koalition weitere Erhöhungen des Kindesgelds, was aber noch nicht in diesem Gesetz enthalten ist.

Außerdem vorgesehen sind höhere Steuerfreibeträge und ein Ausgleich für die sogenannte Kalte Progression im Steuertarif. Die Kinderfreibeträge steigen zum Jahresbeginn 2019 und 2020 jeweils um 192 Euro auf dann 7812 Euro. Der Grundfreibetrag zur Sicherung des Existenzminimums wird ebenfalls in zwei Stufen von 9000 auf 9408 Euro erhöht.

Das Gesetzespaket benötigt allerdings noch die Zustimmung des Bundesrats.

Kritik kommt von den Grünen und Linken

"Die verfügbaren Einkommen von Familien werden um insgesamt fast zehn Milliarden Euro jährlich gestärkt", hob der SPD-Familienpolitiker Michael Schrodi hervor. Von einem "großen Wurf" sprach der CSU-Finanzexperte Hans Michelbach. Er rechnete vor, dass ein Ehepaar mit zwei Kindern und durchschnittlichem Einkommen um 470 Euro pro Jahr entlastet würde, ein Single um 207 Euro.

Grüne und Linke kritisierten, Geringverdiener, die wenig oder keine Steuern zahlen, würden von den Entlastungen nicht profitieren. Lisa Paus von den Grünen argumentierte, in Deutschland lebten drei Millionen Kinder in Armut - doch gerade deren Familien erhielten "nicht einen einzigen Euro" von der zugesagten Entlastungssumme.

Michelbach wies die Vorwürfe zurück: "Steuerentlastung kann nur dort stattfinden, wo auch Steuern gezahlt werden", sagte er im Bundestag. Von Seiten der SPD wurde darauf hingewiesen, dass Geringverdiener an anderer Stelle entlastet würden, zum Beispiel bei Sozialbeiträgen.

Steuerfreie Jobtickets

Auch Jobtickets sind künftig steuerfrei. Wenn ein Unternehmen seinen Beschäftigten eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte für Busse und Bahnen gewährt, musste die Kostenersparnis bislang grundsätzlich versteuert werden. Diese Regelung hat das Parlament jetzt abgeschafft. Dadurch sollten Arbeitnehmer verstärkt zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel veranlasst werden, heißt es in der Begründung.

Gleichzeitig wird mit der Gesetzesänderung die Bereitstellung eines Betriebs-Fahrrades ebenfalls steuerfrei gestellt. Darüber hinaus werden Elektroautos und Hybridfahrzeuge in Zukunft bei der Dienstwagen-Besteuerung begünstigt.

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