Keine Preisvorgaben mehr für Händler:Schlag gegen Amazon

Amazon Operations Inside Amazon.com Inc.'s Fulfillment Center As U.K. Online Sales Due to Peak

Amazon darf seinen Händlern keine Preisvorgaben mehr machen.

(Foto: Bloomberg)

Das Kartellamt zwingt den Konzern zum Einlenken: Das Online-Warenhaus muss die sogenannte Bestprice-Regel EU-weit abschaffen. Nun können Händler ihre Produkte bei anderen Internet-Plattformen günstiger anbieten. Doch die Wettbewerbshüter sind noch nicht zufrieden.

Von Caspar Busse

Die Ermittlungen begannen bereits im Februar dieses Jahres. Damals hatte sich das Bundeskartellamt den weltgrößten Internethändler Amazon vorgeknöpft. Es ging um den Verdacht, dass der US-Konzern mit seinen Geschäftsbedingungen den Wettbewerb zwischen Online-Marktplätzen behindern könnte. Jetzt, knapp neun Monate später, meldet die Behörde, die direkt am Rhein im beschaulichen Bonn residiert, Vollzug: Das Verfahren werde eingestellt, im Gegenzug habe sich Amazon zu sehr weitreichenden Zugeständnissen verpflichtet.

Kartellamt gegen Amazon - das ist nicht irgendein Verfahren. Behördenchef Andreas Mundt hatte von Anfang an klargemacht, dass die Sache für ihn hohe Priorität habe und ein Präzedenzfall sei - auch für andere Fälle im Internethandel, die die Behörde derzeit verfolgt. "Deutschland ist ein sehr wichtiger Markt für Amazon. Eine Entscheidung der Kartellbehörde kann man da nicht mal einfach ignorieren", sagte er vor einigen Wochen der Süddeutschen Zeitung. Damals drohte er schon mit einer "glasklaren Verfügung" gegen Amazon. Jetzt lenkte der Konzern ein und änderte von sich aus die kritisierten Geschäftsbedingungen.

Es geht dabei um den sogenannten Amazon-Marketplace. Händler können ihre Waren dort über die Internetseite von Amazon verkaufen. Sie durften bislang die dort angebotenen Produkte aber nicht über andere Plattformen günstiger anbieten, das ist die sogenannte Bestprice-Regel. Sie gilt als wichtig, weil Kunden dann immer auf die Amazon-Seite klicken, wenn sie etwas suchen und dort den günstigsten Preis garantiert bekommen. Genau darin aber sah das Kartellamt eine Behinderung des Wettbewerbs zwischen einzelnen Online-Plattformen. Dadurch würden Marktzutrittsbarrieren errichtet, das heißt: Konkurrenten hätten nur geringe Chancen, überhaupt in den Markt einzutreten.

EU-weite Aufgabe der Preisparität

Amazon hatte die Regelungen nach der Kritik des Kartellamtes zwar für einige Kunden geändert, aber nicht für alle, und dies auch nicht allen mitgeteilt. "Wir haben daher die rechtlich verbindliche Streichung der Preisparität aus den Vertragsbedingungen aller Händler gefordert sowie eine unmissverständliche Mitteilung an die Händler über die Änderung der Bedingungen und des Verhaltens von Amazon zur Durchsetzung der Preisparität", teilte das Kartellamt nun mit. Amazon habe alle Vorgaben erfüllt, der Fall sei damit erledigt.

Amazon ist mit Abstand der größte Online-Händler der Welt. Allein in Deutschland lag der Umsatz im vergangenen Jahr bei 6,5 Milliarden Euro; bei Unterhaltungselektronik und Büchern wird der Marktanteil auf bis zu 25 Prozent geschätzt, auch in anderen Bereichen ist das Unternehmen stark. Deutschland war zuletzt der wichtigste Auslandsmarkt - vor Japan und Großbritannien.

"Preisvorgaben an die eigenen Wettbewerber sind unter keinen Umständen zu rechtfertigen - auch nicht mit den unbestreitbaren Vorteilen eines Online-Marktplatzes", sagte Mundt am Dienstag. Zudem habe das Kartellamt in diesem Verfahren mit der britischen Wettbewerbsbehörde, Office of Fair Trading, im Rahmen des Netzwerks der Europäischen Wettbewerbsbehörden kooperiert. Die Behörde habe hierdurch sogar eine EU-weite Aufgabe der Preisparität erreicht.

"Zum Glück haben wir die Folterinstrumente"

Doch die Bonner sind damit noch nicht zufrieden. Gleichzeitig laufen weitere Verfahren. So geht die Behörde etwa gegen das Internet-Hotelportal HRS vor. Hier gibt es ebenfalls eine Bestprice-Garantie: Die Vertragspartner, also die Hotels, werden dazu verpflichtet, auf HRS immer den günstigsten Preis anzubieten. Das hatte Präsident Mundt selbst auf einer privaten Urlaubsreise schmerzhaft erfahren und deshalb die Untersuchung angeregt. Inzwischen gibt es ein Verfahren gegen HRS, das Kartellamt hat bereits eine Abmahnung verschickt. Doch HRS ist - anders als Amazon - offenbar nicht zum Einlenken bereit. Die Erfolgsaussichten sind für das Hotelportal trotzdem nicht gut.

Auch gegen die beiden Sportartikel-Firmen Adidas und Asics ermittelt die Behörde. Die Hersteller erschweren oder verbieten den Händlern, die Produkte über Drittplattformen wie Ebay oder Amazon zu vertreiben.* Auch das könnte den Wettbewerb behindern. Die Unternehmen bestreiten das und beharren auf ihrer Strategie. Eine Entscheidung wird es hier wohl erst im kommenden Jahr geben.

Kartellamtspräsident Mundt sieht sich bislang führend beim Wettbewerbsschutz im Internet. "Wir sind energischer als manch andere Wettbewerbsbehörde", glaubt er. Aber räumte jüngst auch ein: "Es ist mitunter gar nicht so einfach, sich als nationale Behörde gegen global aufgestellte Konzerne durchzusetzen. Zum Glück haben wir die Folterinstrumente, die wir nötigenfalls auch einsetzen."

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es an dieser Stelle, die Unternehmen würden auf Preisklauseln setzen, damit die Waren nirgendwo anders billiger angeboten werden als bei den Herstellern selbst. Das ist nicht der Fall.

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