Süddeutsche Zeitung

Keine Entschädigung:Geld in Lehman investiert - und verloren

Die Hoffnung vieler Bankkunden war groß, doch sie wurden entttäuscht: Die Frankfurter Sparkasse muss einen Lehman-Anleger nicht entschädigen.

Es war der bundesweit erste Prozess in der Causa Lehman. Tausende Bankkunden, die viel Geld mit Zertifikaten der kollabierten US-Investmentbank verloren hatten, schauten nach Frankfurt. Dort hatte ein 76 Jahre alter Mann gegen die Frankfurter Sparkasse geklagt, die ihm die Papiere verkauft hatte - und verlor.

12.000 Euro wollte der Mann von der Bank erstattet bekommen. Diese Summe hatte er mit einer Inhaberschuldverschreibung von Lehman Brothers verloren. Ein Berater der Sparkasse hatte dem Gericht zufolge im Dezember 2006 dem Ehepaar geraten, Anteile an einem Aktienfonds zu verkaufen und das Geld als Index-Zertifikat anzulegen.

Kläger gehen in Berufung

Die Rentner kauften daraufhin ein Lehman-Zertifikat, das heute wertlos sein dürfte. Darauf hatten die Anwälte des Paares argumentiert, die Sparkasse habe die in solchen Dingen unerfahrenen Rentner nicht ausreichend auf mögliche Risiken des Zertifikats hingewiesen. Die Anleger hätten Geld sicher anlegen wollen und wären selbst nie auf die Idee gekommen, ein Zertifikat zu kaufen.

Die Richter des Landgerichts Frankfurt sahen das anders. Eine fehlerhafte Beratung sei nicht ersichtlich, so das Gericht. Somit muss die Sparkasse einem Zertifikatekäufer keinen Schadenersatz zahlen.

Die Kläger kündigten Revision an. Bis zur höchstrichterlichen Entscheidung könnten noch Jahre vergehen.

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