Kaution:Auch für befristete Mietverhältnisse

Eigentümer einer Immobilie dürfen auch für befristete Vermietungen eine Kautionszahlung verlangen.

Eigentümer einer Immobilie dürfen auch für befristete Vermietungen eine Kautionszahlung verlangen. Und auch in diesem Fall darf die Höhe bis zu drei Monatsmieten betragen. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin hin.

Die Kaution - auch Mietsicherheit genannt - darf grundsätzlich höchstens drei Monatsmieten betragen. Das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Betriebskostenvorauszahlungen werden dabei nicht eingerechnet.

Die maximal zulässige Höhe muss aber nicht ausgenutzt werden: Gemeinsame Vereinbarungen von Mietern und Vermietern über eine niedrigere Mietkaution - zum Beispiel in Höhe von einer oder zwei Monatsmieten - seien zulässig.

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