Ein Kaufhof-Mitarbeiter hat den Aushang sofort fotografiert. Seitdem macht er unter den von der Kündigung bedrohten Mitarbeitern des von Karstadt übernommenen Warenhauses die Runde. Zusammengefasst lautet der Inhalt des Schreibens: Jetzt könnten den zermürbten Mitarbeitern auch noch die Abfindung gekürzt werden. Wörtlich heißt es: "Der Verhandlungsführer der Arbeitgeber (Galeria Kaufhof), Herr Dr. Seitz, hat ... geäußert, dass der Arbeitgeber nicht gewillt ist, die aktuell geltende GBV (Gesamtbetriebsvereinbarung, Anm. d. Red.) zu erfüllen, insbesondere nicht im Punkt Abfindungszahlungen." Das Schreiben hängt im Lager Frechen, gilt aber nicht nur für die Logistik-, sondern auch für die Warenhaus-Mitarbeiter.
Das fusionierte Warenhaus Karstadt Kaufhof hält die Gesamtbetriebsvereinbarung von 2015 offiziell für gültig. Als sie abgeschlossen wurde, habe Kaufhof wirtschaftlich allerdings besser dagestanden als heute. Generell sei es üblich, Sozialpläne bei Betriebsänderungen an die konkrete wirtschaftliche Situation anzupassen. Daraus kann man schließen, dass die Abfindungen nicht wie in der 2015 vorgesehene Höhe ausgezahlt werden sollen. In der Spitze liegen sie für manche Mitarbeiter bei maximal zwei Jahresbruttogehältern. Anwälte auf Arbeitnehmerseite sind überzeugt, dass Mitarbeiter Anspruch auf Einhaltung der Vereinbarung haben. Einer sagt: "Gegen geltende Gesamtbetriebsvereinbarungen zu verstoßen, ist laut Betriebsverfassungsgesetz rechtswidrig." Peter Zysik, der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats, meint: "Die Abfindungen werden Teil der Sozialplan-Verhandlungen sein. Die haben noch gar nicht begonnen." Er sagt auch, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird.